Der Vorstoß der Falkensteiner-Hotelgruppe, auf der Zimmerrechnung von Haus aus zehn Euro pro Nacht Trinkgeld zu vermerken, welches aber auf Wunsch wieder storniert werden kann, spaltet die Branche. ÖHV-Präsident Walter Veit begrüßt den automatischen Trinkgeldvorschlag, Gewerkschaft und Tourismus-Obfrau pochen auf Freiwilligkeit.
Was in der Gastronomie bei vielen Gästen für Unmut sorgt, hält nun auch in der Hotellerie Einzug. Die Rede ist von einer gewissen sanften Aufforderung, Trinkgeld zu geben. Den Vorstoß hat hier die Falkensteiner-Gruppe gemacht, die auf der Hotelrechnung eine Trinkgeldpauschale von zehn Euro pro Zimmer und Nacht anführt.
„Weisen die Gäste für die Freiwilligkeit hin“
Laut der Hotelkette sei dieses Trinkgeldmodell aus Anregungen der Urlauber entstanden. Die jetzige Kritik daran könne man nicht nachvollziehen. Die Gäste werden nämlich nicht nur vor Anreise schon im „Pre-Arrival-Letter“ auf diese freiwillige Möglichkeit hingewiesen, sondern auch beim Einchecken sowie der Abreise. Sie können den Betrag jederzeit ablehnen, reduzieren oder auch erhöhen. Ein eigenes „Trinkgeldkomitee“ verteilt das so gesammelte Geld dann an die Mitarbeiter.
Ein Riesenvorteil von der Methode ist, dass auch jene Mitarbeiter profitieren, die hinter den Kulissen arbeiten.

Walter Veit, ÖHV-Präsident
Bild: Florian Lechner Voels
ÖHV-Präsident lobt Falkensteiner-Modell
Lob für das Modell kommt von Präsidenten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV), Walter Veit. Selbst wenn, wie es bei Falkensteiner heißt, 30 Prozent der Gäste den Vorschlag ablehnen, kommen noch immer sieben Euro je Zimmer und Nacht beim Beschäftigten an. Darüber hinaus profitieren davon auch jene Mitarbeiter, die hinter den Kulissen, etwa in der Küche, arbeiten.
Veit weiter: „Eine einfache Rechnung zeigt, wie gut dieser Weg ist: Die Alternative wäre ein höherer Zimmerpreis. Das hieße nicht nur, dass die Freiwilligkeit weg wäre. Auch die durchschnittlich sieben Euro würden nicht reichen, die Nacht wäre um 17 Euro teurer – weil sich der Staat mehr als die Hälfte davon holen würde“.
Kritik von der Gewerkschaft
Deutliche Kritik äußert Eva Eberhart, Chefin der Gewerkschaft vida für den Tourismus: „Der Gast muss selbst und ohne Druck entscheiden können, ob er Trinkgeld gibt oder nicht“. Das sieben von zehn Gästen dem Vorschlag zustimmen sei auch nicht unbedingt ein Beleg für dessen Akzeptanz. Eberhart: „Viele Gäste geben schon während ihres Aufenthalts Trinkgeld, etwa beim Essen oder für das Zimmerpersonal“. Außerdem sei zu befürchten, dass einen etwaigen Unmut der Gäste schlussendlich die Mitarbeiter zu spüren bekommen.
Man kann Trinkgeld nicht erzwingen.

Susanne Kraus-Winkler, Obfrau der Bundessparte Tourismus in der Wirtschaftskammer
Bild: nadine studeny
Susanne Kraus-Winkler, Obfrau der Bundessparte Tourismus in der Wirtschaftskammer, spricht sich klar für Trinkgeld als Anerkennung guter Leistungen aus, aber man könne es nicht erzwingen. Es müsse daher ganz transparent und vor allem einfach abzulehnen sein. Andernfalls könne das schnell zum Ärgernis für die Urlaubsgäste werden.
In der Gastronomie sei das Anklicken eines Trinkgeldbetrags bereits weit verbreitet. Dabei entstehe ein sozialer Druck und man fühle sich schlecht, wenn man nicht einen gewissen Betrag oder Prozentsatz gibt. In der Hotellerie sei ein solches Modell bislang aber unüblich, so die Branchenkennerin.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
Hinweis in eigener Sache: Das krone.at-Forum präsentiert sich ab sofort in neuem Design! Wir freuen uns über konstruktives Feedback. Damit die Diskussionen in den Kommentarbereichen beim jeweiligen Thema bleiben, können Sie uns Rückmeldungen hier hinterlassen.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.