Mit Schlägen und einer entwürdigenden Prozedur mit einer Flasche sollen drei Jugendliche in Vorarlberg einen Gleichaltrigen bedroht haben. Vor Gericht zeigten sich die Angeklagten reumütig. Für den Erstangeklagten gab es sechs Monate bedingte Haft, für seine beiden Komplizen eine zweite Chance.
„Wir sind eine Gang!“ Mit diesen Worten sollen drei Jugendliche am 6. August in Hohenems einen anderen Burschen umringt und 150 Euro gefordert haben. 50 Euro für jeden war der Plan. Sollte das Opfer nicht zahlen, würden sie ihn zusammenschlagen. Doch damit nicht genug: Das Opfer müsse sich auch noch nackt auf eine Flasche setzen.
Eine Drohung, die nun drei Teenager vor das Landesgericht Feldkirch brachte. Besonders schwer wogen die Vorwürfe gegen den 16-jährigen Erstangeklagten. Sieben Verbrechen und mehrere Vergehen wurden dem arbeitslosen Jugendlichen zur Last gelegt. Mehrfach soll er sein Opfer unter Androhung von Gewalt, auch gegen dessen Familie, zu Geldüberweisungen gedrängt haben. Zudem sollte der Bursche eingeschüchtert werden, damit er nicht zur Polizei geht. Bis zu fünf Jahre Haft standen im Raum.
Ich bereue, was ich getan habe. Ich mache eine Therapie. Ich will arbeiten und meine Eltern nicht mehr enttäuschen.
Der Erstangeklagte
Jugendlicher geständig
Doch der bislang unbescholtene 16-Jährige zeigte sich geständig und reumütig. Bereits vor der Verhandlung am Dienstag hatte er dem Opfer 1000 Euro Schadenersatz bezahlt und ein Entschuldigungsschreiben übergeben. Auch seine schwierige familiäre Situation kam zur Sprache. Im Juli habe der Vater des Erstangeklagten die Diagnose bekommen, dass er bald sterben werde. „Das hat meinen Mandanten völlig aus der Bahn geworfen“, so die Verteidigung.
„Ich bereue, was ich getan habe“, erklärte der Jugendliche. Er mache eine Therapie. Sein Therapeut habe bei ihm Verlustängste festgestellt. Auf die Frage von Staatsanwalt Richard Gschwenter nach seinen Zukunftsplänen antwortete er: „Ich will arbeiten und meine Eltern nicht mehr enttäuschen.“
Das Urteil: sechs Monate bedingte Haft und Bewährungshilfe. Eine milde Strafe, bedenkt man den Strafrahmen und die Tatsache, dass der 16-Jährige schon im strafunmündigen Alter Polizei und Staatsanwaltschaft bestens bekannt war. Erst vergangenen Mai war er am Landesgericht Feldkirch in einer anderen Sache mit einer Diversion davongekommen. Für die beiden bislang unbescholtenen Mittäter, ein Brüderpaar im Alter von 14 und 16 Jahren, endete der Prozess mit einer außergerichtlichen Einigung. Beide müssen jeweils 60 Sozialstunden leisten, sonst droht ihnen erneut ein Verfahren.
Opfer nahm Entschuldigung an
Alle drei entschuldigten sich im Gerichtssaal beim Opfer, das die Entschuldigungen annahm und auf weitere Ansprüche verzichtete. Für Schmunzeln sorgte am Ende der ältere Bruder: „Kann ich die Sozialstunden meines jüngeren Bruders nicht übernehmen? Der ist ja noch Schüler.“ Doch Richterin und Staatsanwalt winkten ab. Brüderliche Fürsorge hin oder her: „Seine Sozialstunden muss jeder selbst ableisten“, stellte Richterin Kathrin Feurle klar.
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