Eine deutsche Frau hatte bei einer Demo in Salzburg ihr Gesicht mit einer roten „Kufiya“ und einer Kapuze verhüllt. Das stellten Polizisten fest. Sie erhielt einen Strafbescheid in Höhe von 150 Euro. Dagegen ging sie vor – und muss jetzt nur mehr 100 Euro zahlen.
Mit einer sogenannten „Kufiya“ – einem roten Kopftuch, das im arabischem Raum getragen wird und unter Palästinensern als politisches Symbol gilt – bedeckte eine deutsche Frau die untere Hälfte ihres Gesichtes, als sie mit Freundinnen am Weg zu einer angemeldeten Kundgebung in Salzburg war. Es dürfte sich um die Protestaktion Ende September 2025 gegen den FPÖ-Parteitag bei der Messe gehandelt haben. Dabei hielten Polizisten die Frau an und zeigten sie an.
Nur die Augen waren zu sehen
Grund: Sie hatte mit dem Palästinenser-Tuch und einer Kapuze ihr Gesicht verhüllt, sodass nur die Augen zu sehen waren – zumindest 20 Minuten lang. Tage später erhielt die Frau per Post einen Strafbescheid mit 150 Euro Geldstrafe – die höchst-mögliche nach Paragraf 2 des Anti-Gesichtsverhüllungsgesetzes.
Dagegen ging die Frau mit einer Beschwerde am Landesverwaltungsgericht vor und betonte, dass sie das Tuch, ein „Symbol politischer Solidarität“, zum „Ausdruck ihrer persönlichen Überzeugung“ getragen habe. „Nicht entscheidend ist, ob und welche Gründe dem Verhüllen zugrunde liegen“, unterstrich dagegen das Gericht und bestätigte den Bescheid. Mit einem Aber: Die Geldstrafe wurde von 150 auf 100 Euro reduziert.
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