Künftig wird es leichter, ausländische Straftäter aus der Haft abzuschieben: Der Nationalrat hat dazu am Mittwoch ein Gesetzespaket beschlossen. Gegen die Novelle stimmte lediglich die FPÖ, die um die generalpräventive Wirkung der Haft fürchtete.
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) sprach im Plenum von einem weiteren Schritt zur Entlastung des Straf- und Maßnahmenvollzugs. Zuvor hatte die Regierung das Vorhaben bereits beim Pressefoyer nach dem Ministerrat beworben. In Kraft treten soll das Gesetzespaket mit 1. November.
Dann soll es möglich sein, ausländische Straftäter nach Verbüßung der halben Strafhaft bedingt in ihre Heimatländer zu entlassen, auch wenn sie dem nicht zustimmen.
Es darf kein schweres Gewalt- bzw. Sexualverbrechen vorliegen
Die Verurteilung darf allerdings nicht wegen eines schweren Gewalt- bzw. Sexualverbrechens oder wegen einer terroristischen Straftat erfolgt sein. Zudem muss ein Einreise- und Aufenthaltsverbot gelten,und der Betroffene darf kein EWR-Bürger oder begünstigter Drittstaatsangehöriger sein. Forciert wird zudem die „Haft in der Heimat“ für EU-Bürger – „ausländische Verurteilte sollen in ihrem Heimatland zum Strafvollzug übernommen werden“, sagte Sporrer.
Außerdem soll es in Zukunft möglich sein, den Antritt von bis zu zweijährigen Freiheitsstrafen aufzuschieben. Bisher war das nur bei maximal einjährigen möglich. Außerdem werden künftig auch Erwachsene einen Haftaufschub von mehr als einem Jahr beantragen können, wenn das für den Abschluss einer laufenden Berufsausbildung nötig ist.
Karner erwartet auch Entlastung der Polizei
Bereits in den vergangenen ersten neun Monaten dieses Jahres hätten rund 3000 verurteilte Straftäter Österreich verlassen, das seien fast zehn pro Tag, sagte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) nach dem Ministerrat. Durch den Beschluss im Nationalrat erwarte er sich „eine zusätzliche Dynamik in diesem Bereich“. Entlastet würden dadurch nicht nur die Justizanstalten, sondern auch die Polizei, weil durch künftig erleichterte Abschiebungen von Straftätern nach Verbüßung der Mindeststrafe direkt aus der Haft keine Schubhaft notwendig sei.
Die Haftanstalten seien überbelegt, die Justizwache unterbesetzt, meinte der ÖVP-Abgeordnete Klaus Fürlinger, der aufgrund einer Erkrankung mit einer KI-Stimme sprach. Diese Probleme hätten sich über viele Jahrzehnte aufgebaut. Das betonte auch Justizministerin Sporrer, sie habe diesen Zustand bei ihrem Amtsantritt so vorgefunden. „Ich stehe vor einer ganz großen Herausforderung“, stellte sie fest. Durch die beschlossenen Maßnahmen erwartete sie ebenso wie SPÖ-Staatssekretär Jörg Leichtfried eine Entlastung. Sporrer betonte zudem, dass sie seit dem ersten Tag daran arbeite, Berufe im Straf- und Maßnahmenvollzug attraktiv zu gestalten.
FPÖ gegen „Strafrabatte“
Mit der Novelle würde die Regierung durch „früheres Entlassen und späteres Einsperren“ die Generalprävention fast abschaffen, sagte hingegen der freiheitliche Mandatar Christian Lausch. Das werde die FPÖ nicht mittragen. Auch Nicole Sunitsch (FPÖ) sprach sich gegen „Strafrabatte“ aus. In der Justiz brauche es hingegen mehr Personal und sichere Arbeitsbedingungen. Die NEOS-Abgeordnete Sophie Wotschke kritisierte wiederum die FPÖ. Diese sei nicht an Lösungen interessiert, sondern wolle „nur Probleme groß machen“. „Ich habe keine einzige Lösung gehört“, sagte sie in Richtung der Freiheitlichen.
Auch die Grünen wandten sich mit Kritik an die Regierung. Agnes Sirkka Prammer fehlten neue Haftplätze und mehr Justizwachebeamte. Insassen würden in der Haft keine menschenrechtskonformen Bedingungen vorfinden, Justizwachebeamte keine geregelten Arbeitszeiten. Sie kritisierte vor allem die ÖVP, die sich weigere, Gefängnisse auszubauen.
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