Entlastung der Netze

Neue Stromtarife: Was sich für Haushalte ändert

Wirtschaft
13.10.2026 15:33

Das System der Stromnetzentgelte wird nach 25 Jahren grundlegend reformiert. Ab 1. Jänner 2027 gelten neue Regeln, die vor allem Haushalte mit E-Autos, Wärmepumpen und PV-Anlagen betreffen. Wer seinen Stromverbrauch flexibel gestaltet und Verbrauchsspitzen vermeidet, profitiert. Wer hingegen viel Strom gleichzeitig benötigt, muss mit höheren Kosten rechnen.

Das heimische Stromsystem hat sich grundlegend gewandelt – nun sollen auch die Netztarife nachziehen. Mit 1. Jänner 2027 gilt dazu eine neue Verordnung. Sie bringt vor allem für Haushalte mit höherer Netznutzung durch E-Auto, Wärmepumpen oder Photovoltaik-Anlagen Änderungen. „Die Energiewende braucht neue Regeln“, so E-Control-Vorstand Michael Strebl.

Ziel sei es, die Netz besser auszulasten, Verbrauchsspitzen zu reduzieren und so teure Investitionen einzubremsen. 300 Millionen Euro im Jahr könnten dadurch eingespart werden, rechnet die E-Control vor. Die Netzkosten selbst sollen künftig stärker danach verteilt werden, wie intensiv das Netz genutzt wird. Dazu hat man folgende Punkte fixiert:

  • Leistungsspitzen: Zahlte man bislang eine Grundpauschale und einen verbrauchsabhängigen Betrag je Kilowattstunde, spielt künftig auch die Höhe des gleichzeitig bezogenen Stroms eine Rolle. Wer zum Beispiel E-Auto, E-Herd usw. parallel nutzt, zahlt einen höheren Leistungspreis.
Stromkunden, die einen höheren Verbrauch haben, sind von der Reform des Netzsystems betroffen.
Stromkunden, die einen höheren Verbrauch haben, sind von der Reform des Netzsystems betroffen.(Bild: FOTOKERSCHI / WERNER KERSCHBAUMMAYR)
  • Zeitpunkt: Den „Sommer-Niedrigarbeitspreis“ gibt es bereits seit dem Frühjahr diesen Jahres. Wer in der warmen Jahreszeit von 10 bis 16 Uhr Strom bezog, zahlte weniger Netzkosten. In Zukunft wird es diesen auch im Winter geben, wenn man von 23 bis 5 Uhr früh Strom nutzt.
  • Flexibilität: Künftig kann man mit dem Netzbetreiber ein Zeitfenster (zweimal täglich jeweils zwei Stunden) vereinbaren, wo weniger bezogen wird. Dafür gibt es 75 Prozent Rabatt. Ein Beispiel: Wer neun Kilowatt (kW) Anschlussleistung hat, davon vier Kilowatt flexibel nutzt, zahlt von den vier Kilowatt nur 25 Prozent des regulären Leistungspreises.
Die E-Control-Vorstände Michael Strebl (li.) und Alfons Haber sprechen von der „größten ...
Die E-Control-Vorstände Michael Strebl (li.) und Alfons Haber sprechen von der „größten Tarifreform seit Beginn der Liberalisierung vor 25 Jahren“.(Bild: APA/Anna Rauchenberger)
  • Netzanschluss: Es sollen alle Netznutzer gleich viel für den Anschluss zahlen. Anreize gibt es, wo das Netz entlastet wird. Das Entgelt setzt sich aus einem aufwandsorientierten Anteil für die tatsächlichen Kosten des Anschlusses und einem pauschalen, leistungsbezogenen Anteil zusammen. Wer einen Standort wählt, wo ausreichend Netzkapazität vorhanden ist, zahlt weniger.

Damit sollen neue Anlagen bevorzugt dort entstehen, wo das Stromnetz noch Kapazitäten hat. Für kleinere PV-Anlagen bis 15 kWp auf einem bestehenden Netzanschluss entfällt der pauschale Anteil des Netzanschlussentgelts.

  • Speicher: Dort, wo Speicher das Stromsystem stabilisieren und „netzdienlich“ sind, gibt es ebenfalls niedrigere Anschlussgebühren bzw. eine Befreiung bzw. Reduktion von Netznutzungs- und Netzverlustentgelten. Das ist ebenfalls vor allem für Haushalte mit E-Auto oder Wärmepumpe interessant.

Jedenfalls gibt es für die Netzanbieter Übergangsfristen. Sie haben bis Mitte  des Jahres 2028 Zeit, schrittweise auf das neue Leistungspreismodell umzusteigen. Für die Haushalte gibt es eine Infokampagne.

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