Vogel obduziert

Tote Taube, taube Ohren: Tierquäler verurteilt

Burgenland
09.10.2026 13:30

Ein Burgenländer soll auf seinem Balkon „ein Wirbeltier mutwillig getötet“ haben. Mit einer Mistschaufel. Der 69-Jährige widerspricht vehement. Die Richterin schenkt ihm am Landesgericht Eisenstadt kein Gehör. Über den Schuldspruch will der Mann bis Montag nachdenken.

Ächzend schleppt sich der Pensionist zu dem ihm angedachten Platz am Landesgericht Eisenstadt. Der 69-Jährige gibt an, zu 70 Prozent behindert zu sein. „Ich hatte zwei schwere Schlaganfälle, habe einen halben Fuß, eine halbe Hand, bin ein Einauge und Bluter. Und seit einer Woche bin ich taub.“

Apropos Taube: Angeklagt ist der Mann, weil er am 31. Juli „ein Wirbeltier mutwillig getötet“ haben soll. Mit einer Mistschaufel. Auf seinem Balkon. Im Raum steht Tierquälerei, der Strafrahmen dafür beträgt bis zu zwei Jahre Haft. Für den Burgenländer gilt die Unschuldsvermutung, weil er nach dem Schuldspruch drei Tage Bedenkzeit erbittet.

Vogel schlug zwei Meter neben Hausbesorgerin ein
Die Anzeige hatte die Hausbesorgerin getätigt. Im Zeugenstand sagt die 49-Jährige: „Ich habe den Garten gegossen, hörte drei laute, metallische Geräusche von oben, und dann schlug zwei Meter neben mir der Vogel im Boden ein. Er hat noch mindestens eine Minute gelebt.“ Sie blickte empor, sah den Angeklagten, und der soll geschrien haben: „Ist das Viech jetzt endlich hin!?“ Als aktive Sportschützin mutmaßte die Frau Schüsse mit einem Luftdruckgewehr und alarmierte die Polizei.

Taube stieg freiwillig auf die Schaufel
Die Beamten fanden einen frischen Blutfleck am Terrassenboden, am Rand pickten Federn. „Ich bin mir keiner Schuld bewusst“, sagt der Angeklagte. „Ich habe der Taube die Schaufel hingehalten, sie ist draufgestiegen. Dann habe ich sie in die Luft geworfen und sie ist davongeflogen. Das ist alles, was ich berichten kann.“

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Wer sagt denn, dass das Blut auf dem Balkon von der Taube ist? Es könnte ja auch meines sein.

Der Angeklagte am Landesgericht Eisenstadt

Der Leichnam des Vogels wird obduziert. Todesursache: Stumpfartiges Trauma. Festgestellt wurden offene Frakturen, multiple Leberrisse, zwei Rippenbrüche, ein Loch im rechten Flügel. Der Angeklagte hat das letzte Wort. „Wer sagt denn, dass das Blut auf dem Balkon von der Taube ist? Es könnte ja auch meines sein.“

Frau Rat schmettert dem 69-Jährigen ein für ihn unerwartetes Urteil entgegen: 3900 Euro Geldstrafe, davon die Hälfte unbedingt, oder 150 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.

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