Nach Stelzers Kritik

Minister Karner lenkt bei Polizeidienstreform ein

Innenpolitik
02.10.2026 05:58

Das ging schnell: Nur eine Woche nach der Kritik von Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) lenkt sein Parteikollege, Innenminister Gerhard Karner, bei der Polizeidienstreform ein. Drei konkrete Änderungen – abgestimmt auch mit der Gewerkschaft – werden sofort adaptiert.

Stelzer hatte genug gesehen. Seit September gilt in „seiner“ Landeshauptstadt Linz probeweise die neue Polizeidienstreform. Bereits nach wenigen Wochen hagelte es Kritik aus den Reihen der Exekutive, die Stelzer via „Krone“ nach Wien adressierte. „Eine Reform, die mehr Bürokratie verursacht, kurzfristige Einsätze erschwert und die Belastung der Polizisten erhöht, geht in die falsche Richtung. Deshalb soll diese Reform in der derzeitigen Form zurückgenommen und gemeinsam mit den Betroffenen eine Lösung erarbeitet werden, die in der Praxis auch funktioniert“, sagte Stelzer.

Karner macht Anpassungen
Im Innenministerium erklärte man prompt, diese ernstzunehmen – und lässt den Worten nun auch Taten folgen. Karner kündigt nun entsprechende „Anpassungen“ der Reform an.

„Das Ziel des neuen Dienstzeitmodells ist klar: Mehr Sicherheit, weniger Bürokratie und gute Arbeitsbedingungen für die Polizei. Jedenfalls darf es zu keinen Verschlechterungen kommen. Die umfangreiche Testphase muss das sicherstellen. Wenn sich dabei herausstellt, dass Anpassungen nötig sind, dann wird es selbstverständlich auch Anpassungen geben. Das habe ich bereits am Anfang des Projekts gesagt, und das gilt auch jetzt.“

Konkret werden nach Rücksprache Karners mit der Personalvertretung folgende Änderungen adaptiert:

  • Ermöglichung bzw. Beibehaltung von 24 Stunden Diensten in geeigneter Zahl (voraussichtlich 4 pro Kalendermonat – Gegenstand von Verhandlungen) und auf freiwilliger Basis.
  • Verkürzung des Vorplanungszeitraums für den monatlichen Dienstplan auf einen Monat (im Probebetrieb waren 3 Monate vorgesehen).
  •  Die Dienstplanung muss erst am 25. eines Kalendermonats für den Folgemonat abgeschlossen sein (im Probebetrieb war der 17. eines Kalendermonats vorgesehen).

„Die Weiterentwicklung des Dienstzeitmodells für die Bundespolizei hat ein klares Ziel: Ein bedarfsorientiertes System, das sich an den tatsächlichen Sicherheitserfordernissen der Menschen in unserem Land orientiert“, hält man im Innenministerium fest. 

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