In New York wartet Peter Weinzierl nach einem Teilgeständnis auf sein Strafmaß. Hinter dem österreichischen Ex-Banker liegen fünf Jahre Kampf gegen die US-Justiz. Doch auch in Österreich ist die Causa noch nicht zu Ende erzählt.
In den nächsten Tagen entscheidet sich in New York, wie lange der ehemalige österreichische Banker Peter Weinzierl ins Gefängnis muss. Der 61-Jährige hat sich im Juni vor einem US-Gericht eines Verstoßes gegen den Travel Act schuldig bekannt. Damit nähert sich ein Verfahren seinem Ende, das vor mehr als fünf Jahren auf einem britischen Flughafen begann. In Österreich hingegen sind rund um Weinzierls frühere Geschäfte mit der Anglo Austrian Bank (AAB), vormals Meinl Bank, noch Fragen offen.
Festnahme am Flughafen
Weinzierl war im Mai 2021 mit seinem Privatjet nach Farnborough bei London geflogen. Vermeintlich, um einen Geschäftspartner zu treffen. Tatsächlich handelte es sich um einen FBI-Agenten. Weinzierl wurde festgenommen.
Die US-Justiz warf Weinzierl damals vor, an einem groß angelegten Geldwäschesystem rund um den brasilianischen Baukonzern Odebrecht beteiligt gewesen zu sein. Nach Darstellung amerikanischer Behörden sollen über dieses System mehr als 100 Millionen Dollar an Steuern hinterzogen und schwarze Kassen finanziert worden sein. Odebrecht soll daraus wiederum Hunderte Millionen an Bestechungsgeldern an Amtsträger in aller Welt bezahlt haben.
Tauziehen um die Auslieferung
Es folgte ein jahrelanges Tauziehen um Weinzierls Auslieferung in die USA: Der Ex-Banker wehrte sich vor britischen Gerichten gegen seine Überstellung. Erst im Mai 2025 setzte sich die US-Justiz durch – allerdings mit einer wesentlichen Einschränkung: Die USA mussten sich verpflichten, den Anklagepunkt der Verschwörung fallen zu lassen.
Das dürfte Weinzierls Position für die anschließenden Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft im Eastern District of New York verbessert haben. Im Juni 2026 kam es schließlich zu einer Vereinbarung: Fünf Jahre nach seiner Festnahme bekannte sich Weinzierl in einem einzigen Anklagepunkt, einem Verstoß gegen den Travel Act, für schuldig. Nun muss das Gericht über das Strafmaß entscheiden. Laut „Standard“ drohen Weinzierl maximal fünf Jahre, eine Mindeststrafe gibt es nicht. Rechtsmittel können nach diesem Deal keine erhoben werden.
Die „Krone“ wollte von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wissen, ob Weinzierls teilweises Schuldbekenntnis vor der US-Justiz auch Auswirkungen auf die Ermittlungen rund um Weinzierl und Odebrecht in Österreich haben könnte. Antwort: Dazu könne man aktuell „keine Auskunft“ erteilen.
Weinzierls Anwalt Christof Dunst erklärte, dass die aktuellen Vorgänge in den USA zwar keinen unmittelbaren Einfluss auf Österreich haben werden; er gehe jedoch davon aus, dass die WKStA abwarten werde, welche Strafe in den USA ausgesprochen wird. Sinnvollerweise könne man sich dann weitere Schritte in einem bereits abgeurteilten Verfahren ersparen. Auch wenn es – theoretisch – kein Doppelbestrafungsverbot gebe.
Offene Fragen rund um Lizenz-Verlust
Unabhängig von den jahrelangen Ermittlungen sind laut Insidern in der Causa Anglo Austrian Bank Fragen offen geblieben: Etwa, warum Kunden unter Weinzierls Führung Kredite erhielten, welche die Bank später komplett abschreiben musste? Oder: Warum der Ex-Banker, der vor der Festnahme in England auch in Russland ansässig war, mit einem Mitarbeiter Transaktionen mit ukrainischen und russischen Personen und Banken orchestrierte? Am Ende sollen auch solche Deals zum Entzug der Bank-Lizenz durch die EZB beigetragen haben. Die AAB musste 2021 liquidiert werden.
Weinzierl hatte in Österreich jegliches Fehlverhalten stets bestritten.
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