Das Landesverwaltungsgericht hob Bewilligung nach Beschwerde des Bundes auf. Beim Land zeigt man sich angesichts der Entscheidung umso kämpferischer.
Das Erkenntnis war bereits erwartet worden: Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) hat am Montagnachmittag die Bewilligung der Herzchirurgie Oberwart nach Einspruch des Gesundheitsministeriums und der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) aufgehoben. Ganz überraschend ist das nicht, sogar Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) hatte schon mit diesem Ausgang gerechnet.
Formale Mängel
Das Gericht bemängelt die Hochrechnung zu den erwarteten Fallzahlen. Diese erfüllt demnach nicht die erforderlichen formalen beziehungsweise methodischen Kriterien für den Bedarfsnachweis.
„An Versorgung wird nicht gerüttelt“
Bereits im Vorfeld hatte Doskozil angekündigt, alle notwendigen rechtlichen Schritte für den Erhalt der Abteilung setzen zu wollen. Und dabei bleibt es auch: „An der Versorgung wird nicht gerüttelt“, betonte der Landeschef. Die Herzchirurgie werde unverändert weitergeführt. Das LVwG-Erkenntnis stelle die Abteilung als solche nicht infrage. Die Gesundheit Burgenland werde umgehend außerordentliche Revision einlegen und aufschiebende Wirkung beantragen.
OPs finden weiter statt
„Sämtliche zugesagten OP-Termine werden daher wie geplant eingehalten“, so der Landeshauptmann. Gleichzeitig sollen die bemängelten Formalfehler umgehend repariert werden. Seitens des Landes verweist man zudem darauf, dass die Fallzahlen teilweise über den ursprünglichen Erwartungen liegen würden.
Die Entscheidung ändert auch nichts daran, dass ab 1. Oktober die nächste Phase in Richtung Vollabteilung startet.
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