Ab 1. Oktober gelten E-Mopeds als Kraftfahrzeuge. Sie dürfen nicht mehr auf dem Radweg fahren und unterliegen strengeren Regeln. Tausende Lieferanten müssen umsatteln. Das sagen Betroffene und Passanten dazu.
Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung haben E-Mopeds auf dem Radweg österreichweit nichts mehr verloren. Außerdem brauchen sie nun Zulassung, Kennzeichen, Haftpflichtversicherung und „Pickerl“. Der Lenker braucht einen Führerschein und muss Helm tragen. Viele Fahrzeuge sind dadurch nicht mehr nutzbar.
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.