Palästina-Aktivist Rafael E. wurde freigesprochen, nachdem er Beate Meinl-Reisinger als „Schandfleck“ bezeichnet hatte. Jetzt klagte er selbst eine Frau an, die ihn beleidigte.
Wieder einmal ging es im Wiener Landl um Beschimpfungen in den sozialen Medien. Eine Frau hat sich „dazu hinreißen lassen“, unter einem Video von Gaza-Aktivist und YouTuber Rafael E. an diesen adressiert zu schreiben: „Adolf wäre stolz auf euchihr beweist, braun triefender Abschaum ist nicht rechts, aber rechtswidrig!“ – Für den Richter ein klarer Fall von Beleidigung.
Privatankläger war kurz davor selbst angeklagt
Was die Causa aber so spannend macht: Rafael E., der jetzt als Privatankläger auftritt, saß vor wenigen Wochen selbst vor dem Richter – und wurde freigesprochen. Er hatte Außenministerin Beate Meinl-Reisinger als „Unmensch“ und „Schandfleck“ bezeichnet, sowie deren Namen verballhornt, indem er sie „Beate Völkermord-Reiniger“ nannte. „Die Grenzen von zulässiger Kritik reichen bei Spitzenpolitikern deutlich weiter als bei der durchschnittlichen Bevölkerung“, begründete der Richter damals.
Jemand, der selbst so viel austeilt wie Herr E., muss auch mehr einstecken können.

Thomas Fried vertritt die angeklagte 60-Jährige.
Bild: Privat
Diesen Umstand führt jetzt Anwalt Thomas Fried, der Verteidiger der 60-Jährigen, ins Treffen: „Jemand, der selbst so viel austeilt wie Herr E., muss auch mehr einstecken können“, argumentiert Fried.
„Ich weiß noch, dass ich mich sehr geärgert habe. Es wurde aufgerufen, das Spiel Österreich gegen Israel zu boykottieren.“ Auch ging es darum, dass Israel vom Song Contest ausgeschlossen werden sollte. „Warum darf man nicht mit Juden Fußball spielen oder mit Juden singen?“, sagt die Angeklagte zum Richter. E. habe mit seinen wiederholten Aussagen durchaus dazu beigetragen, dass der Antisemitismus in Österreich stark gestiegen sei: „Wir sind wieder so weit, dass sich Juden in Österreich fürchten müssen, wo kommen wir da hin?“
Zuvor als „zionistische Nazi-Braut“ bezeichnet
Bevor sie ihr Hassposting schrieb, hatte eine Posterin sie „zionistische Nazi-Braut“ genannt: „Da ist mir die Hutschnur gerissen!“ – Mit ihrem Text habe sie aber nicht nur E., sondern die „Gruppe“, die Israelhetze betreibe, gemeint.
Herr Rat hört aufmerksam zu, an seinem Urteil ändert das freilich nichts: „Nur weil eine Seite schimpft, heißt das nicht, dass man auch schimpfen darf“, sagt er und verurteilt die Frau zu einer teilbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 4 Euro. Zahlen muss sie allerdings auch die Prozesskosten. Zudem kann E. zivilrechtlich Schadenersatz einklagen.
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