Die Richterin, die die vier Angeklagten im Tierquälerprozess um Kater „Schmotzer“ freigesprochen hatte, wird in sozialen Medien bedroht und beleidigt. Die Justiz zieht jetzt die Notbremse! Der Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck kündigte rechtliche Schritte an.
In einem Pressegespräch unter Polizeischutz (!) reagierten am Dienstag die Präsidenten des Landesgerichts und Oberlandesgerichts Innsbruck, Andreas Stutter und Klaus-Dieter Gosch, auf die Flut an Hasspostings in den sozialen Medien nach den Freisprüchen im „Fall Schmotzer“.
„Kommentare wie, die Richterin sei geschmiert gewesen oder korrupt, bleiben in den sozialen Medien unwidersprochen. Dieses Bild stimmt nicht und erschüttert das Vertrauen in den Rechtsstaat“, betonte Klaus-Dieter Gosch, Präsident des OLG Innsbruck. Kritik und Empörung seien zulässig, Hass dürfe es aber nicht geben.
Der Richterin wünsche ich einen qualvollen Tod. Sie soll leiden.
Ein Hassposting aus dem Internet
Viele Drohungen per Telefon
Auch telefonisch langten am Gericht zahllose wüste Beschimpfungen und Drohungen ein. „Unsere Telefonistin war völlig fertig“, zeigt sich Gosch entsetzt. „Ich weiß, dass wir etwas aushalten müssen, Drohungen darf es aber keine geben.“
Die beiden Präsidenten legten einen Auszug der gesammelten Drohungen vor „Die Richterin gehört auch mit der Schaufel ersch...!“, „Der Richterin wünsche ich einen qualvollen Tod. Sie soll leiden.“ heißt es da unter anderem.
Gosch wies in dem Zusammenhang auch auf die Fürsorgepflicht als Arbeitgeber hin. Die Konsequenz: Die Hassposter werden Post vom Gericht und Vorladungen zur Staatsanwaltschaft bekommen. Denn das Gericht und die Richterin selbst gehen den Hasspostern nach – rigoros, wie die Verantwortlichen betonten. Auch den Anrufern, die am Tag nach dem Urteil Drohungen aussprachen, droht rechtliches Ungemach.
Freispruch im Zweifel
„Es blieben nach dem Gutachten des Sachverständigen Zweifel, ob der Kater noch Schmerzen spürte, als mit der Schaufel auf ihn eingeschlagen wurde“, erläuterte LG-Präsident Andreas Stutter noch einmal das Urteil „in dubio pro reo“ – also im Zweifel für den Angeklagten. Für eine Nichtigkeitsbeschwerde sieht Gosch „wenig Luft“. Unterdessen wirft die Polizei regelmäßig ein Auge auf den Wohnsitz der Richterin.
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