Im August 2024 wollte Beran A. bei einem der Taylor-Swift-Konzerte im Wiener Ernst-Happel-Stadion im Namen des IS ein Blutbad anrichten. Im Prozess fasste er 15 Jahre Haft aus. Jetzt tritt der verhinderte Terrorist als Antragsteller auf eine Entschädigung auf. Der Gegner im Wiener Landl am Dienstag: Walt Disney.
Im Wiener Straflandesgerichts kommt es kommenden Dienstag zu einer höchst ungewöhnlichen Verhandlung: „Beran A. vs. Walt Disney“. Ein 21-Jähriger IS-Fan aus Niederösterreich, der hinter Gittern sitzt, gegen den US-Gigant der Unterhaltungsbranche. Klingt absurd.
Persönlichkeitsrechte verletzt
Was steckt dahinter? Es geht um die sechsteilige Dokuserie „The End of an Era“ auf Disney +, wo hinter die Kulissen der Eras-Tournee des US-Superstars geblickt wird, veröffentlicht Ende 2025. Darin wird auch über die geplanten Konzerte in Wien berichtet und die terrorbedingte Absage dieser. „Darin waren Ausschnitte von Medienberichten eingeblendet, die das Haus der Familie von Beran A. zeigen samt Straßenschild“, erklärt Ulrike Zeller von der Wiener Kanzlei Suppan und Partner und ergänzt: „da gibt es klare Grenzen“. Gemeint sind Persönlichkeitsrechte, die dadurch verletzt wurden.
Verhandlung am Dienstag
Geregelt ist das in § 7a des österreichischen Mediengesetzes „Schutz vor Bekanntgabe der Identität in besonderen Fällen“. Beran A. könnte dadurch einen Entschädigungsanspruch haben, ob und in welcher Höhe wird das Gericht am Dienstag klären. Die Reichweite, die eine Veröffentlichung mit sich bringt, ist – falls Beran A. Recht bekommt – mitrelevant für die Entschädigungshöhe. Und die ist im Fall der Doku rund um den US-Superstar natürlich sehr groß.
Beran A. wird zur Verhandlung, in der er als Privatankläger auftritt, nicht vorgeführt werden. Und auch aus den USA wird niemand einfliegen, denn Walt Disney beziehungsweise Disney+ lässt sich von einer bekannten Wiener Anwaltskanzlei vertreten.
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