Naturschutz-Novelle

„Gesetz ist eine reine Lobbyistenveranstaltung“

Vorarlberg
31.08.2026 15:30
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

Die Grünen zerpflücken die Novelle zum Vorarlberger Naturschutzgesetz und sprechen von einem Kniefall vor den Lobbyisten der Wirtschaft. Sie wollen „alle Mittel“ ausschöpfen, um gegen die Novelle vorzugehen, die den Naturschutz teils drastisch einschränkt.  

Seit einigen Tagen ist die Novelle zum Vorarlberger Naturschutzgesetz in der Begutachtungsphase. Und viele, die sich mit dem Entwurf auseinandersetzen, können absolut nichts Gutes daran finden. Im Gegenteil, das neue Gesetz ruft zahlreiche Kritiker auf den Plan. So hat etwa  Greenpeace von einer „Abrissbirne für den Vorarlberger Naturschutz“ gesprochen. Nicht weniger kritisch fällt die Beurteilung der Grünen aus, die bis vor zwei Jahren noch Teil der Landesregierung waren, ehe die ÖVP eine Koalition mit der FPÖ eingegangen ist.

„Da bleibt einem die Spucke weg“, sagte der grüne Umweltsprecher Daniel Zadra am Montag zur Gesetzesnovelle, diese sei eine „reine Lobbyistenveranstaltung“. Schwarz-Blau habe zwei Jahre lang von Deregulierung gesprochen, „nun musste etwas vorgezeigt werden, und das ist dabei herausgekommen“. Auf die Frage, ob die Landesregierung den Umweltschutz der Wirtschaft zum Fraß vorgeworfen habe, sagte Zadra: „Nur den Betonierern innerhalb der Wirtschaft.“

Viele Unternehmen würden unter dem Gesetz noch zu leiden haben, denn die Novelle werde sicherlich beeinsprucht werden. „Das ist so sicher wie das Amen im Gebet“, bekräftigte Bernie Weber, grüner Wirtschaftssprecher. Und damit gehe jahrelange Rechtsunsicherheit einher – niemals eine gute Grundlage für betriebliche Entscheidungen. 

Moore sind hochsensible CO2-Speicher – und in Vorarlberg bald weniger geschützt.
Moore sind hochsensible CO2-Speicher – und in Vorarlberg bald weniger geschützt.(Bild: Angelika Drnek)

Skilifte ohne Naturschutzprüfung
Was sind die größten Kritikpunkte der Grünen an dem Gesetzesentwurf?  Künftig sollen Straßen mit einer Breite bis zu vier Metern ohne naturschutzrechtliches Verfahren gebaut werden können – egal, wie lang die Straße ist. Für Straßen, die breiter als vier Meter sind, gilt eine Längenbeschränkung von 400 Metern. Gebäude innerorts bedürfen in Zukunft gar keiner Naturschutzprüfung mehr, bisher war eine solche ab 800 Quadratmetern überbauter Fläche vorgeschrieben. Parkplätze dürfen nun ebenfalls ins Grüne betoniert werden – mit einer Größe bis zu 1000 Quadratmetern.

„Auch Skilifte dürfen bis zu 400 Meter Länge ohne Naturschutz errichtet werden. Ein Sessellift wie am Übungshang in Lech wird in Zukunft ohne Prüfung der Auswirkungen in die Landschaft gestellt“, erklärten die Grünen am Montag. Zudem werden auch sogenannte Geländeveränderungen bis zu 400 Quadratmetern im alpinen Raum bewilligungsfrei.

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Jeder und jede kann sich jetzt fragen: Auf welcher Seite stehe ich? Auf der des Betons oder auf der des Naturschutzes?

Daniel Zadra, Grüne

„Kritiker werden mundtot gemacht“
Hinzu kommen der Uferschutz, der auf fünf Meter eingekürzt wird, und die Moore, die künftig ohne Bewilligung trockengelegt werden können, so sie landwirtschaftlich genutzt werden. Null Verständnis bringt Zadra auch für die künftige rechtliche Stellung des Naturschutzes auf: „Lästige Kritiker werden mundtot gemacht, die Naturschutzanwaltschaft ist nur mehr bei unionsrechtlichen Verfahren beteiligt.“ So bestehe künftig etwa kein Beschwerderecht mehr bei Skigebietserschließungen und -erweiterungen oder bei Flugplätzen.

Gerade die Beschränkungen der Einspruchsrechte sind es, die das Gesetz für die Grünen zu einem rechtlichen Wackelkandidaten machen. „Ein Beschwerderecht gibt es nur noch dort, wo das Unionsrecht es zwingend verlangt. Jede Verletzung einer Naturschutzbestimmung, die Vorarlberg selbst beschlossen hat und die nicht aus einer EU-Richtlinie folgt, ist vor Gericht nicht mehr klagbar. Das widerspricht elementaren rechtsstaatlichen Prinzipien“, ist Weber überzeugt.

„Sind zu allen Mitteln bereit“
Die Grünen wollen das Gesetz jedenfalls politisch und rechtlich bekämpfen. „Wir werden der Landesregierung eine profunde Rückmeldung auf den Gesetzesentwurf geben, zudem werden wir die Menschen informieren, was dieses Gesetz tatsächlich bedeutet für ihre Natur vor der Haustüre.“ Rechtlich prüfen lassen die Grünen das Gesetz bereits. „Das kann bis zu höchstgerichtlichen Klagen reichen, wir sind zu allen Mitteln bereit!“, gab sich Zadra äußerst kämpferisch. Ob die Landesregierung auf die massive Kritik noch eingehen wird, bleibt vorerst abzuwarten. Die Begutachtungsfrist läuft insgesamt vier Wochen lang.                       

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