Brisantes OGH-Urteil

Schamanen-Clan könnte Millionen zurückbekommen

Gericht
14.09.2026 19:55

Paukenschlag im Schamanen-Fall! Wie berichtet, führte ein Millionenfund in einer Villa bei Wien zu einem international agierenden Netzwerk, das mit „reinigenden Ritualen“ ein Vermögen machte. Drei Familienmitglieder fassten teilbedingte Strafen aus, Schamanin „Amela“ ist flüchtig. Der Staat wollte jene sechs Millionen Euro, zu denen es keine Opfer gibt, einbehalten. Das Höchstgericht sieht es anders: Es muss neu verhandelt werden.

Seit mehr als zwei Jahren beschäftigt der Fall um eine Schamanin und deren Verwandtschaft die Justiz. Die Familienbande aus Wien und Umgebung „verdiente“ großteils mit reinigenden Ritualen ein Vermögen. Um Unheil abzuwenden oder nahe Angehörige vor dem Tod zu bewahren, übergaben zahlreiche gutgläubige Opfer ihre Wertgegenstände und ihr Geld an Schamanin „Amela“, die weltweit gesucht wird.

Mit ihr agiert ein Familienclan, auch in Deutschland und in der Schweiz – immer mit der gleichen Masche.

Der einstige Pool der Villa in NÖ diente als Versteck.
Der einstige Pool der Villa in NÖ diente als Versteck.(Bild: privat)

Vermögen im zubetonierten Pool versteckt
Bei der Razzia in der Zentrale des Schamanen-Clans, einer idyllisch gelegenen Villa vor den Toren Wiens, trauten die Fahnder ihren Augen nicht. In einem zubetonierten Pool wurden in Einkaufstaschen Millionen sichergestellt – dazu Goldmünzen, Uhren oder sogar Eheringe.

Höchstgerichtlicher Erfolg für das Verteidiger-Trio Philipp Wolm, Nikolaus Rast und Alexander ...
Höchstgerichtlicher Erfolg für das Verteidiger-Trio Philipp Wolm, Nikolaus Rast und Alexander Prenner (v. li.)(Bild: Krone KREATIV/VÖStV., zVg., MPW Rechtsanwälte)

Dem Ex-Mann von „Amela“, deren Sohn und der Schwiegertochter wurde im Dezember 2025 der Prozess gemacht. Die WKStA ortete schweren gewerbsmäßigen Betrug, kriminelle Vereinigung und Geldwäscherei. Die teilbedingten Haftstrafen haben die Angeklagten bereits abgesessen.

Doch wie so oft dreht es sich weiter ums Geld!

Zitat Icon

Nach Ansicht des Höchstgerichts kann es bei der Wegnahme der Vermögenswerte keine pauschale Solidarhaftung geben.

Anwalt Philipp Wolm

Es geht um stolze sechs Millionen Euro
Denn das Erstgericht beschloss in seinem Urteil einen erweiterten Verfall. Von den rund zehn sichergestellten Millionen konnten „nur“ 1,7 Millionen den Opfern zugeordnet werden. Einen großen Teil der „Beute“ – vier Millionen Euro und zwei Millionen Schweizer Franken – hätte der Staat bekommen, konkret das Justiz- und Innenressort. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hielt dies für zulässig.

Jetzt der Paukenschlag! Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob die Schuldsprüche teilweise auf. Und auch das Verfallserkenntnis hält nicht: „Nach Ansicht des Höchstgerichts kann es bei der Wegnahme der Vermögenswerte keine pauschale Solidarhaftung geben“, ist Anwalt Philipp Wolm, der die Nichtigkeitsbeschwerde mit seinen Kollegen Nikolaus Rast und Alexander Prenner eingebracht hatte, über die Entscheidung erfreut. Laut OGH müsste bei den betroffenen Vermögenswerten zudem ein zeitlicher Zusammenhang mit den Straftaten bestehen.

Heißt: Der Fall wird neu verhandelt und die sechs Millionen Euro wandern vermutlich doch zurück zum Clan.

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