Ein Streit unter Freunden endete im Frühjahr in Wien-Penzing tödlich: Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen einen 36-Jährigen Mordanklage eingebracht. Er soll seinen 41-jährigen Freund nach einem Streit erwürgt und die Leiche anschließend wochenlang unter seinem Bett versteckt haben.
Entdeckt wurde der stark verweste Körper erst in der Nacht auf den 3. April. Nachbarn hatten wegen des starken Geruchs die Polizei alarmiert. Laut Gerichtsmediziner war eine Halskompression infolge längeren Würgens zweifelsfrei die Todesursache. Bei der Obduktion wurden außerdem Schnittverletzungen an Hals und Nacken gefunden, „die nicht zwingend zu Lebzeiten entstanden sind, sodass letztlich auch der Versuch einer postmortalen Abtrennung im Sinn einer versuchten Leichenzerstückelung nicht ausgeschlossen werden kann“, heißt es in der rechtskräftigen Anklageschrift.
Leiche war in Kunststofffolie eingewickelt
Am Tatort wurde eine abgebrochene Messerklinge sichergestellt. Die Leiche war in Kunststofffolie eingewickelt und unter dem Bett des Angeklagten abgelegt worden. Seine Wohnung soll der 36-Jährige nach der Tat „wohl aufgrund des starken Verwesungsgeruchs“ gemieden haben.
Streit um Wodkaflasche eskalierte
Die beiden Männer hatten sich laut Angaben des Beschuldigten zum Konsum von Drogen-Ersatz-Präparaten und Alkohol getroffen. Auslöser des Streits soll eine umgestoßene, noch volle Wodkaflasche gewesen sein. Der 41-Jährige soll dem 36-Jährigen zunächst eine leere Bierflasche auf den Kopf geschlagen haben. Das versetzte den Jüngeren laut Staatsanwaltschaft „in Rage“.
Er soll daraufhin ebenfalls mit einer leeren Bierflasche zugeschlagen und seinen Freund zu Boden gebracht haben. Anschließend habe er weiter auf ihn eingeschlagen und ihn schließlich so lange gewürgt, bis dieser sich nicht mehr bewegte.
Gutachter schließt Zurechnungsunfähigkeit aus
Die Anklage geht davon aus, dass der 36-Jährige zur Tatzeit erheblich berauscht war und unter dem Einfluss einer schweren Persönlichkeits- und Verhaltensstörung stand. Diese soll laut psychiatrischem Gutachten auf jahrelangen Drogen- und Alkoholmissbrauch zurückzuführen sein.
Eine Zurechnungsunfähigkeit schließt der Gutachter allerdings aus. Aufgrund des zielgerichteten Verhaltens nach der Tat sei allenfalls von einer verminderten Steuerungsfähigkeit auszugehen. Der Mann sei zudem als gefährlich einzustufen. Deshalb wurde seine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt.
Angeklagter grundsätzlich geständig
Nach seiner Festnahme zeigte sich der 36-Jährige grundsätzlich geständig. Gleichzeitig sprach er von einem „Nebel der Verdrängung seiner Gedanken“, weshalb er sich nicht an alle Details erinnern könne. Seine Verteidigerin Anita Schattner verzichtete auf einen Einspruch gegen die Anklage.
Der Prozess findet am 23. Oktober statt.
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