Wegen Tierquälerei musste sich diese Woche ein Obersteirer in Leoben vor Gericht verantworten. Er ließ eine hochträchtige Kuh qualvoll sterben. Das Tier war wund bis auf die Knochen.
„Das hochträchtige Rind konnte wegen einer Verletzung nicht mehr aufstehen“, schildert die Staatsanwältin am Dienstag in ihren Eröffnungsworten. Trotzdem unterließ es der Landwirt, tierärztliche Hilfe zu holen. „Mindestens zwei Wochen war das Rind nicht in der Lage, aufzustehen oder sich zu drehen“, malt die Anklägerin ein grauenvolles Bild voller Schmerzen und Pein. Schließlich sei das Tier samt seinem ungeborenen, voll entwickelten Kalb qualvoll verendet.
„Nie auffällig gewesen“
Der angeklagte gelernte Tischler ist Landwirt im Nebenerwerb. Den Zustand seiner Kuh dürfte er schlicht zu spät bemerkt haben. Die Amtstierärztin betonte, dass der Obersteirer nie auffällig gewesen sei. „Ich bin sicher, dass das eine einmalige Sache war“, erklärte die Veterinärin Richter Richard Gollner. Alle anderen Tier waren in einem guten Zustand.
Wenn uns Kreaturen anvertraut werden, haben wir dafür zu sorgen, dass sie mit Wasser und Futter, aber auch tierärztlich versorgt werden, wenn es notwendig ist.

Richter Richard Gollner
Bild: Stockner Eva
„Hätte nicht so weit kommen dürfen“
„Es war ein großer Fehler. Es hätte nicht so weit kommen dürfen“, ist der 56-Jährige reumütig geständig. „Ich kann es halt nicht wiedergutmachen.“ – „Wenn uns Kreaturen anvertraut werden, haben wir dafür zu sorgen, dass sie mit Wasser und Futter, aber auch tierärztlich versorgt werden, wenn es notwendig ist“, unterstreicht Richter Gollner. „Das ist der Rucksack, den man trägt, wenn man diese Verantwortung übernimmt.“
Der Vorsitzende verurteilte den Landwirt zu 4620 Euro Geldstrafe. Wenn er nicht zahlen kann, muss er 105 Tage in Haft. „Wenn man Tiere hat, muss man auf die Tiere schauen“, begründete der Richter knapp. Der Landwirt, der in Anbetracht der Vorstrafe schlucken musste, nahm die Geldstrafe an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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