Ein 31-jähriger Wiener fälschte einen Arbeitsvertrag, um vom Militärdienst in Eisenstadt freigestellt zu werden. Er flog mit der Freundin nach Südafrika, weil er „die Beziehung nicht gefährden“ wollte. Das Angebot einer Diversion nahm der Mann nicht wahr.
Die klassischen Kernwerte beim österreichischen Bundesheer: Disziplin und Kameradschaft. Pflichtbewusstsein und Pünktlichkeit. Einsatzbereitschaft. Bemerkenswert also, dass sich der 31-jährige Wiener freiwillig für die Miliz mit Standort Eisenstadt gemeldet hat, um schließlich aus freien Stücken mit dem Militärgesetz auf Kriegsfuß zu stehen.
Er habe sich vom Vater eines Freundes ein Schriftstück mit Stempel besorgt. Mit diesem „Arbeitsvertrag“ wurde der Angeklagte beim Kommandanten vorstellig, um vor Ablauf der Drei-Monats-Frist abrüsten zu dürfen.
„Wir sind hier kein Wunschkonzert!“
„Eigentlich hatte ich dafür die mündliche Zusage schon im Oktober bekommen und habe den Urlaub gebucht. Im Dezember hieß es plötzlich, dass wir hier kein Wunschkonzert sind und ich weiter dienen muss“, sagt der Mann beim Prozess am Landesgericht. „Dann habe ich hinterrücks diesen Weg versucht, der auch bei anderen Kameraden tadellos funktioniert hat.“
Er rückte also am 8. Dezember 2025 nicht in die Martinkaserne ein und flog für ein paar Wochen mit seiner Freundin nach Südafrika. „Ich habe diese Entscheidung aus reiner Verzweiflung getroffen. Entweder gehe ich an den Galgen oder unsere Beziehung geht an den Galgen. Um ein Versprechen nicht zu brechen, brach ich ein anderes. Heute tut mir das aufrichtig leid. Ich schäme mich.“
Entweder gehe ich an den Galgen oder unsere Beziehung geht an den Galgen. Um ein Versprechen nicht zu brechen, brach ich ein anderes.
Der Angeklagte beim Prozess in Eisenstadt
Volle Berufung gegen das Urteil
Das schriftliche Diversions-Angebot ließ der Wiener verstreichen – er zahlte die Strafe nicht ein, „weil meine Freundin das Geld gebraucht hat“. Aufgrund der „schweren Schuld und der groben Täuschung“ wird der Unbescholtene zu acht Monaten bedingt verurteilt. Er meldet umgehend volle Berufung an. Ergo gilt die Unschuldsvermutung.
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