Nun glückliches Ende

Abnahme unzulässig: Baby James ist wieder zu Hause

Niederösterreich
13.09.2026 06:30

Fast drei Monate kämpfte eine 23-jährige Mutter aus Niederösterreich um ihr Baby. Zum zweiten Mal urteilte eine Richterin über die Kindesabnahme – mit einem glücklichen Ende für die junge Familie. Nun soll eine Schmerzensgeld-Klage folgen.

Wie oft kann man einer jungen Mutter wehtun? Der Niederösterreicherin wurde das Baby abgenommen, und das nicht nur einmal. Die „Krone“ berichtet seit fast drei Monaten über den brisanten Fall voller Verzweiflung und unerklärlicher Geschehnisse.

Aber der Reihe nach: Kathi, die junge Mutter, stand plötzlich im Fokus der Behörden, nachdem sie Hilfe bei Ärzten gesucht hatte. James (heute 17 Wochen alt) wollte nicht trinken. Verweigerte die Brust und Aptamil. Weil sie sich Sorgen machte, rief die 23-Jährige an diesem verhängnisvollen heißen Tag die Rettung.

Nachdem in der Klinik Mistelbach (NÖ) damals weder Schütteltrauma noch Sonstiges diagnostiziert werden konnte, wurde James einem Drogentest unterzogen. Dieser war positiv – auf Kokain. Der zweite wieder negativ. Jener der Mama negativ, der zweite plötzlich positiv.

Erst Mutter-Kind-Heim, dann die Kindesabnahme
„Krone“-Leser wissen, was sich danach abgespielt hat: Die zuständige Jugendwohlfahrt der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf musste handeln. Die Behörden-Maschinerie nahm Fahrt auf. Die Weinviertlerin kam mit ihrem Säugling in ein Mutter-Kind-Heim nach Ansfelden in Oberösterreich. Bis eine Richterin schließlich ein Urteil fällte und die beiden wieder nach Hause in das Familienhaus zu Papa, Oma und Opa holte.

Doch damit war der Fall längst nicht erledigt. Am 24. August marschierten Mitarbeiterinnen des Jugendamts in Begleitung von knapp einem Dutzend Polizisten in das Familienhaus. Die flehenden Schreie von Kathi gingen durch Mark und Bein. Und James war weg.

Die Kindesabnahme im Familienhaus: Kathis Anwälte bringen eine Amtshaftungsklage gegen die ...
Die Kindesabnahme im Familienhaus: Kathis Anwälte bringen eine Amtshaftungsklage gegen die Verantwortlichen ein.(Bild: zVg, Krone KREATIV)

SPÖ-Landesrätin schwieg, Bezirkshauptfrau sprach
Die zuständige SPÖ-Landesrätin Eva Prischl wollte („zum Wohle des Kindes“) nichts dazu sagen. Einen Tag nach der behördlich angeordneten Kindesabnahme stellte die Staatsanwaltschaft Korneuburg das Verfahren gegen Kathi ein. Erst danach gab die zuständige Bezirkshauptfrau Claudia Pfeiler-Blach der „Krone“ ein Interview und erklärte, warum James in staatliche Obhut genommen werden musste: „Der Säugling hatte Kokain im Körper, nicht verabreicht durch die Muttermilch, sondern direkt.“

Die junge Mutter konnte sich von Anfang an nicht erklären, woher es stammt. Die gesamte Familie ließ sich freiwillig und mehrfach auf Drogen testen – alle negativ! Doch James blieb bei einer Pflegemutter. Jetzt liegt der „Krone“ das neuerliche, 19-seitige Urteil derselben Richterin vor, die die behördlichen Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe bereits zum zweiten Mal zerlegt. Sie verstehe zwar das Handeln der Behörde, dennoch sei die Beweislast derart gering, dass eine sofortige Rückführung von James unmittelbar zu erfolgen habe.

Denn auch in der zweiten Verhandlung kam es zu Widersprüchen: Die geladenen Jugendwohlfahrts-Mitarbeiterinnen waren unzufrieden mit der 23-Jährigen, die bereits fünf Fehlgeburten durchmachen musste. Sie wurde als „unsicher“ beschrieben, „auffällig, weil sie so viele Fragen zum Umgang mit ihrem ersten (!) Kind hatte“. Kathis Hebamme hingegen beschrieb die Mutter als „liebevoll James gegenüber“ und „völlig kooperativ“.

Zitat Icon

Wir werden jetzt aufgrund der schweren Traumatisierung Schmerzensgeld bei den zuständigen Behörden einklagen.

Elisabeth Thaler, Rechtsanwältin in der Kanzlei Manfred Arbacher-Stöger

„Ein grundsätzlich denkbares Szenario“: Kontaminierter Schnuller
Am Ende resümiert die Richterin: „Der Umstand, dass dieser für James bedrohliche Zustand in der Obhut der Mutter eintraf, reicht in Anbetracht der Gesamtheit der Umstände jedoch nicht aus, die Gefahr-im-Verzug-Maßnahme zu begründen, zumal explizit nicht festgestellt werden konnte, dass sie Kokain verabreicht hat (...) Die wahrscheinlichste Variante einer Kontaminierung erklärt grundsätzlich auch den positiven Test der Mutter, da man nur daran denke, dass die Mutter unwissentlich einen kontaminierten Schnuller abschleckt und ihn dann ihrem Sohn in den Mund steckt, um nur ein grundsätzlich denkbares Szenario zu nennen.“ 

Das ganze Martyrium beschreibt die Richterin in einem Satz: „Im Leben des jungen James eine lange Zeit.“ 19 Tage war der Kleine weg. „Ich kann nicht in Worte fassen, wie ich mich jetzt fühle. Mit meinem Baby im Arm“, sagt Kathi heute.

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