Endspiel für Merz?

Szenarien für einen Kanzler-Wechsel in Deutschland

Außenpolitik
14.09.2026 09:34
Porträt von krone.at
Von krone.at

Friedrich Merz sieht sich mit katastrophalen Umfragewerten konfrontiert. Nur 14 Prozent der Deutschen halten den CDU-Politiker noch für den geeigneten Kanzler – und selbst innerhalb seiner Partei werden die kritischen Stimmen lauter. Kann der Regierungschef mitten in der Legislaturperiode ersetzt werden? Dafür gibt es mehrere Szenarien.

Rechtlich gesehen wäre ein Wechsel zu einem anderen CDU-Politiker wie dem Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst, möglich. Politisch würde das aber wohl mit größeren politischen Verwerfungen verbunden.

Szenario 1: Rücktritt
Durch einen Rücktritt könnte Merz den Weg für die Wahl eines anderen Kanzlers oder einer Kanzlerin freimachen. Dafür, dass er dies vorhat, gibt es aber keinerlei Anzeichen. Formal müsste Merz bei Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seine Entlassung beantragen. Diese müsste das Staatsoberhaupt auch annehmen, allerdings bliebe der Kanzler bis zur Neubesetzung des Amts geschäftsführend im Amt. Für die Neubesetzung würden dann die normalen Regeln für die Kanzlerwahl nach Grundgesetz-Artikel 63 gelten: Der Bundespräsident schlägt einen neuen Kandidaten vor, der im Bundestag die Kanzlermehrheit erhalten muss.

Szenario 2: Vertrauensfrage
Merz könnte – mit oder ohne Verbindung mit einer Sachfrage – die Vertrauensfrage stellen. Dies könnte auch dazu dienen, seinen Rückhalt in der Koalition unter Beweis zu stellen. Erhielte er bei einem solchen Vertrauensvotum keine Mehrheit, könnte der Bundespräsident laut Grundgesetz-Artikel 68 innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen – jedoch nur, wenn Merz ihm dies vorschlägt.

Der Bundestag könnte dann in diesem Zeitraum einen neuen Kanzler oder eine Kanzlerin wählen, womit das Recht auf Parlamentsauflösung erlischt. Auch könnte Merz trotz verlorener Vertrauensfrage rechtlich gesehen im Amt bleiben, auch wenn das politisch heikel sein dürfte.

Für Deutschlands Kanzler Friedrich Merz läuft es nicht nach Wunsch.
Für Deutschlands Kanzler Friedrich Merz läuft es nicht nach Wunsch.(Bild: AFP/RALF HIRSCHBERGER)

Szenario 3: Konstruktives Misstrauensvotum
Der Bundestag hat gemäß Grundgesetz-Artikel 67 immer das Recht, in einem konstruktiven Misstrauensvotum mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler oder eine Kanzlerin zu wählen. Allerdings wäre ein solches Vorgehen kaum geeignet, um einen Wechsel innerhalb derselben Partei oder Koalition herbeizuführen: Der Gegenkandidat oder die Kandidatin müsste dazu gegen Merz antreten und eine Mehrheit erzielen. Politisch ist es kaum denkbar, dass ein CDU-Kandidat auf derartige Weise einen CDU-Kanzler herausfordert und besiegt.

Szenario 4: Entscheidung durch die Kanzlerpartei
Rein verfassungsrechtlich hat die Kanzlerpartei CDU keine Handhabe, den amtierenden Kanzler in der laufenden Wahlperiode einfach abzusetzen. Denkbar würde aber, dass der Unmut in der CDU über Merz nach einem abermals schlechten Abschneiden bei den anstehenden Landtagswahlen übermächtig wird und sich etwa in Rücktrittsforderungen führender CDU-Vertreter manifestiert. In einem solchen Fall könnte Merz zu dem Schluss kommen, dass seine Kanzlerschaft nicht mehr über genügend Rückhalt verfügt, und er könnte sich zu seinem Rücktritt gezwungen sehen.

Anders als in einigen anderen Ländern wie etwa Großbritannien gibt es in Deutschland aber rechtlich kein Verfahren, bei dem die Kanzlerpartei CDU oder die Unionsfraktion sich während einer laufenden Wahlperiode für die Nominierung eines anderen Regierungschefs entscheiden und so einen Kanzlerwechsel herbeiführen könnte. Die Frage, welcher CDU-Politiker unter welchen Umständen Merz nachfolgen könnte, müsste auf informellem Weg in internen Runden geklärt werden.

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