Preis für Gaza-Doku

Israelischen Regisseuren droht nun Ausbürgerung

Außenpolitik
14.09.2026 07:59
Porträt von krone.at
Von krone.at

Den beiden israelischen Regisseuren Yuval Abraham und Rachel Szor droht nach ihrer Auszeichnung bei den Filmfestspielen in Venedig – ihre Gaza-Doku „Naza“ ist mit dem Spezialpreis der Jury geehrt worden – Ungemach in ihrer Heimat.

Die Dokumentation war bei ihrer Premiere in Venedig mit 25 Minuten andauernden stehenden Ovationen gefeiert worden und wurde auch von Kritikern hochgelobt. In „Naza“ berichten israelische Militärvertreter und Geheimdienstler anonym, wie die israelische Armee im Gazastreifen palästinensische Zivilisten tötete.

Israelische Soldaten an der Grenze zum Gazastreifen
Israelische Soldaten an der Grenze zum Gazastreifen(Bild: AFP/JACK GUEZ)

Die israelische Armee hatte die in dem Dokumentarfilm erhobenen Vorwürfe über die Massentötung von mutmaßlichen Hamas-Anhängern mit Hilfe von KI am Freitag zurückgewiesen. Die Dokumentation stütze sich auf Whistleblower, deren Identität „nicht verifiziert“ werden könne, erklärte die Armee.

Minister: „Schande für das gesamte israelische Volk“
Kulturminister Miki Zohar will den beiden Filmemachern nun die Staatsbürgerschaft entziehen. Der Minister warf Szor und Abraham am Sonntag im Onlinedienst X „Verrat am Staat“ Israel vor. Sie seien bereit, „ihrem Heimatland zu schaden, um Beifall von Antisemiten auf der ganzen Welt zu erhalten“. Er werde daher „unverzüglich Maßnahmen ergreifen“, um ihnen die israelische Staatsbürgerschaft zu entziehen.

Israels rechtsextremer Sicherheitsminister Itamar Ben Gvir griff die beiden Filmemacher ebenfalls scharf an. „Ihr seid eine Schande und eine Blamage für das gesamte israelische Volk. Verschwindet!“, schrieb er auf X.

Möglichkeit der Ausbürgerung 2023 ausgeweitet
Der Entzug der Staatsangehörigkeit ist in Israel rechtlich möglich, wird jedoch selten angewendet. Der Oberste Gerichtshof bestätigte 2022, dass ein solcher Schritt möglich sei, wenn die Beschuldigten durch Spionage oder Verrat ihre „Loyalität“ gegenüber dem Staat gebrochen haben. 2023 wurde das entsprechende Gesetz auf „Terror“-Delikte ausgeweitet. Ein Entzug der Staatsbürgerschaft muss demnach vom Innenminister beantragt, vom Justizminister genehmigt und schließlich von einem Richter bestätigt werden.

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