Heftige Kritik an der umstrittenen „Auszeit-WG“ für strafunmündige Intensivtäter in Wien: Verfassungsrechtler Heinz Mayer hält die rechtliche Grundlage für die geschlossene Unterbringung von Kindern unter 14 Jahren für nicht gedeckt.
Auslöser ist ein Rechtsgutachten des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt. Darin wird festgehalten, dass das Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG) für Anhaltungen zur Verhinderung von Jugendkriminalität grundsätzlich nicht geeignet sei. Das Gesetz stammt aus dem Gesundheitsbereich und erlaubt Freiheitsbeschränkungen bei psychisch kranken oder geistig beeinträchtigten Personen.
Mayer ortet „Verfassungsbruch“
Für Mayer ist die Sache eindeutig: „Eine solche ausdrückliche Regelung gibt es aber nicht“, sagte der emeritierte Universitätsprofessor. Das Gutachten „zeigt“ für ihn „einen Verfassungsbruch“. „Derzeit ist eine solche Freiheitsbeschränkung, wie sie gehandhabt wird, ohne Grundlage und daher verfassungswidrig“, sagte Mayer.
Für die Betroffenen könnte der Streit auch finanzielle Folgen haben. Mayer sagt: „Bei einer verfassungswidrigen Freiheitsberaubung können Betroffene finanzielle Entschädigungsansprüche per Amtshaftungsklage vor einem Zivilgericht einklagen.“
Auch eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht sei möglich, der Weg könne bis zum Verfassungsgerichtshof führen.
Rechtliche Grundlage mit Ministerium besprochen
Die Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) widerspricht der Kritik. Die rechtliche Grundlage sei mit dem Justizministerium „besprochen und erörtert“ worden. „Dabei wurde das geltende Heimaufenthaltsgesetz als geeignete Rechtsgrundlage beurteilt.“ Das Gutachten enthalte aus Sicht der MA 11 „keine überraschenden Rechtsansichten“.
Das Justizministerium arbeitet inzwischen an einer bundesweiten Lösung. Ein Sprecher von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) betont, dass künftig entscheidend sein soll, ob ein Kind bereits straffällig geworden ist und ob die Freiheitsbeschränkung der Verhinderung weiterer Straftaten dient: „Ob der/die Unmündige bereits straffällig geworden ist und ob die Freiheitsbeschränkung (auch) der Prävention weiterer Straftaten dient, soll nach dem neuen Gesetz keine Rolle spielen.“
Konzept sorgt seit Monaten für Diskussionen
Die Wiener „Auszeit-WG“ war im Juli auf Basis des HeimAufG gestartet. Dort können Intensivtäter unter 14 Jahren bis zu drei Monate angehalten werden. Das Konzept sorgt seit Monaten für heftige Diskussionen unter Juristen sowie Fachleuten aus Kinder- und Jugendpsychiatrie und Sozialarbeit.
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