Weil E-Mopeds bald nicht mehr auf Radwegen unterwegs sein dürfen, will das Verkehrsministerium Nachschulungen anbieten – um einen unfallfreien Umstieg zu ermöglichen. Sicherheit soll in Zukunft vorgehen.
Bald wird es ernst: Ab 1. Oktober werden E-Mopeds, die bisher bekanntlich ja als Fahrräder galten, auch offiziell zu Kraftfahrzeugen. Damit endet die Fahrt auf dem Radweg – gefahren wird dann auf der Fahrbahn. Kennzeichen, Zulassung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Führerschein, Helm und regelmäßige Begutachtung werden damit automatisch zur Pflicht.
„Damit schaffen wir mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Gleichzeitig war uns wichtig, den Menschen ausreichend Zeit für die Umstellung zu geben und sie bei dem Umstieg auf beispielsweise Fahrräder oder E-Bikes zu unterstützen“, sagt Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ).
Ein Fahrzeug, das aussieht wie ein Moped, fährt wie ein Moped und so schwer ist wie ein Moped, sollte kein Fahrrad sein – daher braucht es hier faire Regeln.

Verkehrsminister Peter Hanke
Bild: Mario Urbantschitsch
Das „Zuckerl“ für die Firmen
Um einen unfallfreien Umstieg zu gewährleisten, verteilt Hanke ein „Zuckerl“ für die Essenslieferanten in Form eines Unterstützungspaketes: Gemeinsam mit den Lieferplattformen Lieferando, foodora und Wolt bietet das Verkehrsministerium bis 2029 Verkehrssicherheitstrainings für Essenszusteller an – abgehalten von Radfahrschulen, Anmeldung ab 1. Oktober. Die Plattformen bewerben die freiwilligen Kurse und schießen je 50 Euro zu.
Die Firma foodora stellt laut eigenen Angaben die gesamte Flotte gleich auf Fahrräder und E-Bikes um und investiert dafür einen siebenstelligen Betrag.
Dass die Regel erst jetzt greift, ist Absicht. Während andere Teile der Novelle schon seit Mai gelten, wurde der E-Moped-Teil bewusst auf Oktober verschoben. „Wir haben das Inkrafttreten bewusst später gewählt, damit niemand von heute auf morgen vor neuen Anforderungen steht“, ergänzt Hanke.
Straßenverkehrs- und Kraftfahrgesetz-Novelle komplett
Mit der E-Moped-Regel ist die große Straßenverkehrs- und Kraftfahrgesetz-Novelle komplett. Seit Mai können Gemeinden – wie berichtet – ja bereits verkehrsberuhigte Zonen verordnen, für E-Scooter gelten strengere Bestimmungen.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.