Keine Körperverletzung

Nasenbeinbruch nach Watsch‘n mit der flachen Hand

Burgenland
09.09.2026 15:40

Prozess in Eisenstadt: Nach einem Gerangel mit anschließenden Schlägen und Tritten beiderseits musste ein Verletzter im Spital versorgt werden. Die Richterin wertete den Bruch des Nasenbeins als „Misshandlung“. 

Die beiden jungen Erwachsenen kennen einander vom Fußballspielen und hatten anscheinend eine Rechnung offen, die im Sommer beglichen werden sollte. Vor einer Tankstelle im Bezirk Mattersburg wurde gestänkert, es fielen üble Schimpfwörter. „Ich hab ihm gesagt, er soll ruhig herhauen“, so der Angeklagte beim Prozess in Eisenstadt. „Die Kameras werden beweisen, wer angefangen hat.“ Er stieg zum wartenden Vater ins Auto, man machte sich auf den Heimweg. Das künftige Opfer fuhr hinterher und bestellte via Handy den Bruder und Cousin als Verstärkung.

Schläge und Tritte
„Ich beantrage die Todesstrafe für mich, wenn etwas nicht stimmt, was ich aussage“, meint der Senior im Zeugenstand, ehe er zu erzählen beginnt: Die Burschen stehen einander vor dem Haus gegenüber. Es kommt zu einem Gerangel. Der Sohn gibt dem um einen Kopf kleineren Widersacher eine Watsch’n. Dann wird geboxt und getreten. Die Verwandten des Opfers treffen ein. Der Sohn rennt davon. Das Trio verlässt den Tatort. „Ich habe mich nur gewehrt“, sagt der Angeklagte. „Nein, stimmt nicht“, kontert das Opfer. „Er hat angefangen.“

Richterin lässt Milde walten
Weil das Opfer angegeben hatte, dass der Nasenbeinbruch „zu hundert Prozent“ aus der ersten Watsch’n mit der flachen Hand resultiert sei, wird diese Attacke als Misshandlung und nicht, wie angeklagt, als schwere Körperverletzung gewertet. Die Diversion schaut so aus: 1000 Euro Schmerzensgeld plus 100 Stunden Sozialarbeit. Im Strafregister wird keine Vorstrafe notiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Vater lebt noch.

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