Nicht verlängert hat die Stadt Salzburg den Baurechtsvertrag mit einem Wiener Verein zum Betrieb des Krematoriums in Salzburg. Der Verein klagte daraufhin auf eine Ablöse in Höhe von 1,7 Millionen Euro. Nun entschied das Landesgericht erstmals im Asche-Streit ...
Demnach bekam die Stadt Salzburg in erster Instanz recht. Sie muss also die geforderten 1,7 Millionen Euro für die Einäscherungsöfen und weitere Gegenstände im Krematorium nicht bezahlen. Auch die Klage auf Herausgabe der Gegenstände wurde abgewiesen.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, Berufung könnte noch beim Oberlandesgericht in Linz erhoben werden. Die Stadt Salzburg betreibt das Krematorium seit Oktober 2024 selbst.
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