Die Rechtslage ist klar, die Praxis deutlich komplizierter: Obwohl Bier, Wein und Spirituosen aus Linzer E-Kiosken verschwinden müssten, werden Kontrolleure bei ihren Rundgängen weiterhin fündig. Anzeigen werden geschrieben – doch damit ist die Sache längst nicht erledigt. Denn ausgerechnet beim entscheidenden Schritt stoßen die Behörden an überraschende Grenzen.
Alkohol darf in den mittlerweile zahlreichen 24-Stunden-Automatenshops nicht verkauft werden. So weit, so eindeutig. Doch was passiert, wenn sich Betreiber schlicht nicht daran halten? Genau dann wird es kurios: Die Kontrolleure können zwar anzeigen – den Alkohol aus dem Verkehr ziehen oder den Automaten einfach plombieren können sie aber nicht.
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