Neues Gesetz

Künftig kann beim Winzer gleich gecampt werden

Burgenland
06.09.2026 10:18
Porträt von Burgenland-Krone
Von Burgenland-Krone

Die Neuregelung der Rahmenbedingungen fürs Camping schafft zusätzliche Möglichkeiten. Gastronomen, Winzern und Heurigenwirten soll so ein weiterer Impuls gegeben werden.

Camping boomt: Bereits mehr als jede fünfte Nächtigung im Burgenland fällt in diesen Bereich. 2025 wurden 561.498 Camping-Nächtigungen verzeichnet – ein Plus von 12 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das östlichste Bundesland folgt damit dem Bundestrend, denn Reisen mit Wohnmobil, Caravan oder Zelt sind in Österreich sehr beliebt. In sieben von neun Bundesländern gab es zuletzt Zuwächse bei den Camping-Übernachtungen. Was früher als Budget-Urlaub wahrgenommenen wurde, ist heute zunehmend ein Lifestyle-Segment geworden – mittlerweile allerdings mit höheren Ansprüchen in Bezug auf Qualität, Komfort und Individualität.

Mikro-Camping beim Buschenschank
Im Burgenland trägt man dem Boom nun auch bei den gesetzlichen Vorgaben Rechnung. Eine Novelle, die nächste Woche in Begutachtung geht und mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten soll, sieht Verbesserungen vor. Unter anderem soll Camping noch stärker an den Weintourismus gebunden werden. Das sogenannte Mikro-Camping ist dabei an einen landwirtschaftlichen Betrieb – also einen Winzer oder einen Buschenschank – oder eine gastgewerbliche Tätigkeit gebunden. Bis zu fünf Stellplätze (bzw. bis zu zehn Personen) sind hier in der Nähe des Gebäudes erlaubt – in jeder Widmungskategorie. Die Gäste können dort bis zu eine Woche lang bleiben.

Weniger Hürden
Auch Wohnmobilstellplätze werden künftig eigenständig geregelt: Bis zu 20 Stellplätze können in einem vereinfachten Anzeigeverfahren betrieben werden, ohne dafür einen klassischen Campingplatz schaffen zu müssen. Gleichzeitig werden bestehende Campingplätze für „Glamping“ und Mobilheime geöffnet: Auf bis zu 35 Prozent der Standplatzfläche können künftig auch Mobilheime für wechselnde Gäste angeboten werden. Damit werden bisherige Hürden bei der Widmung und Genehmigung reduziert.

Einklang mit Naturschutz-Gesetz
Betont wird seitens des Landes in dem Zusammenhang, dass die Erweiterungen in Einklang mit der Natur passieren müssen. Daher würden parallel Details im Naturschutz- und Landschaftsgesetz in Zusammenarbeit mit dem Team rund um Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner angepasst.

Abstimmung mit der Branche
Die Novelle ist ein Ergebnis der „Camping Initiative Burgenland“, die im vorigen Jahr gestartet wurde. Mehr als 20 Stakeholder aus dem Camping-Umfeld waren dabei eingebunden. „Mit dem neuen Gesetz schaffen wir zeitgemäße Rahmenbedingungen. Gerade in wichtigen Auslandsmärkten wie Deutschland und den Niederlanden hat Camping einen enorm hohen Stellenwert“, erklärt Landeshauptmann Hans Peter Doskozil.

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