Hält das Gesetz?

Dann wird das Kopftuchverbot ein Fall fürs Gericht

Gericht
04.09.2026 08:31

Das neue Schuljahr startet am Montag in Wien mit einer Neuerung: Das Tragen eines Kopftuchs ist für Mädchen unter 14 Jahren nicht mehr erlaubt. Wird der Verfassungsgerichtshof das Prestigeprojekt der Regierung erneut kippen? Entsprechende Individualanträge von Betroffenen wurden bereits angekündigt. So läuft der Entscheidungsprozess ab.

Mit 1. September trat das Kopftuchverbot an Schulen für Kinder unter 14 in Kraft. Und schon vor dem Schulstart formiert sich Widerstand, der demnächst auch die Gerichte beschäftigen wird.

Strafen zwischen 150 und 800 Euro
Denn verweigert eine Familie, dass die unmündige Tochter ihr Kopftuch in der Schule ablegt, wird nach erfolglosen Gesprächen mit den Eltern ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Die Behörde spricht Strafen zwischen 150 und 800 Euro aus. Die Eltern können gegen diesen Strafbescheid Einspruch erheben. Der Fall landet dann im zuständigen Verwaltungsgericht. Gegen dessen Erkenntnis können die Erziehungsberechtigten wiederum Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einbringen.

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Religionsfreiheit ist kein schrankenloses Recht. Insbesondere dort nicht, wo Kinder vor sozialem oder familiärem Druck geschützt werden sollen.

Rechtsanwalt Philipp Wolm

Dieser kann auch direkt befasst werden – durch einen Individualantrag von Personen, die behaupten, dass sie direkt von einem Gesetz betroffen sind, das sie für verfassungswidrig halten.

Das Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren wird auch den Verfassungsgerichtshof beschäftigen ...
Das Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren wird auch den Verfassungsgerichtshof beschäftigen (Symbolbild).(Bild: Krone-Collage/Wolfgang Spitzbart, stock.adobe.com null)

Landet frühestens in der Winter-Session
In der Regel holt der VfGH vor seiner Entscheidung von der „gegnerischen“ Partei eine Stellungnahme mit Acht-Wochen-Frist ein. Beim Kopftuchverbot ist das die Bundesregierung. Danach wird der Fall vom Kollegium in einer Session behandelt.

Entsprechende Ankündigungen
Noch ging kein Antrag ein, es gibt aber schon entsprechende Ankündigungen – bis es zu einer Entscheidung kommt, ist das Thema Dauerbrenner, auch in Anwaltskreisen. „Religionsfreiheit ist kein schrankenloses Recht. Insbesondere dort nicht, wo Kinder vor sozialem oder familiärem Druck geschützt werden sollen“, unterstützt etwa Rechtsanwalt und Verfassungsexperte Philipp Wolm den Vorstoß der Regierung.

Einer seiner Kollegen, der oft muslimische Mandanten vertritt, berichtet indes: „Bei mir haben sich mehrere Familien gemeldet, die ihre Töchter jetzt nicht mehr in die Schule schicken wollen.“

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