Bekennerschreiben:
„Strom aus fossilen Brennstoffen ist Verbrechen“
Seit Donnerstag gibt es neue Hinweise darauf, wer hinter dem Anschlag auf ein Umspannwerk in Brandenburg stecken könnte. Die deutschen Behörden vermuten einen Sabotage- oder sogar Terrorakt, nun ist ein Bekennerschreiben aufgetaucht.
Die Authentizität des Schreibens werde derzeit überprüft und sei Gegenstand der Ermittlungen, teilte die Polizei am Donnerstagabend mit. Aus ermittlungstaktischen Gründen würden keine weiteren Angaben gemacht.
Deutsche Medien zitierten aus dem Schreiben, welches per Post an die Polizei gegangen sein soll: „Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen ist ein Verbrechen, das unsägliches Leid nach sich zieht.“ Die „taz“ berichtete unter Berufung auf Behördenquellen, dass es sich um einen handschriftlich verfassten Brief handeln soll, in dem sich ein Einzeltäter zu dem Sabotageakt bekennt.
Kein größerer Stromausfall
Bei dem Anschlag am Dienstag auf ein Umspannwerk in der Nähe des Kraftwerks Jänschwalde hatten Unbekannte versucht, mit selbst gebauten Flugkörpern einen Kurzschluss und einen großflächigen Stromausfall auszulösen.
Dazu schossen sie leitfähiges Material in das Umspannwerk. Ein Kraftwerksblock fiel daraufhin kurzzeitig aus, ein größerer Stromausfall wurde jedoch verhindert.
„Gefahr für kritische Infrastruktur“
Das deutsche Innenministerium warnte dennoch am Donnerstag, dass aktuell eine hohe Gefahr für kritische Infrastruktur bestehe: „Grundsätzlich sind jedoch die Betreiber für den Schutz ihrer jeweiligen Einrichtungen verantwortlich“, sagte ein Sprecher. Die Sicherheitsbehörden des Bundes unterstützten die Unternehmen dabei.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz informiere mögliche Betroffene unter anderem mit Sicherheitshinweisen für die Wirtschaft. Hinzu kämen regelmäßige Sicherheitsbriefings und Gespräche mit einzelnen Branchen. Dabei stellten die Behörden auch die aktuelle Gefährdung durch Sabotage dar.
Noch keine konkreten Vorgaben für Betreiber
Konkrete Vorgaben für Betreiber stehen allerdings noch aus. Das im März 2026 in Kraft getretene Kritis-Dachgesetz legt erstmals bundesweit und branchenübergreifend Mindestanforderungen für den physischen Schutz kritischer Infrastruktur fest. Die dafür notwendigen Rechtsverordnungen hat die deutsche Bundesregierung bisher nicht vorgelegt. Einen Zeitplan nannte das Innenministerium auf Nachfrage nicht. „Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung des Kritis-Dachgesetzes“, erklärte der Sprecher.

Kronen Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen 







Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
Hinweis in eigener Sache: Das krone.at-Forum präsentiert sich ab sofort in neuem Design! Wir freuen uns über konstruktives Feedback. Damit die Diskussionen in den Kommentarbereichen beim jeweiligen Thema bleiben, können Sie uns Rückmeldungen hier hinterlassen.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.