Erst ruinierten eigene Putzversuche nach der Silvesternacht die Fensterscheiben, dann sollte eine Reinigungsfirma für den gewaltigen Schaden aufkommen: Mit einer 29.500-Euro-Klage wollte ein Lebensberater seinen Fehler vertuschen. Vor Gericht flog der dreiste Versuch jedoch auf – mit Konsequenzen für den zweifachen Vater.
Normalerweise hilft der selbstständige Lebensberater Menschen in schwierigen Situationen. Vor Gericht steckte der zweifache Vater nun selbst gehörig in der Klemme. Und zwar wegen einer Geschichte, die er sich selbst eingebrockt hatte.
Dreiste Forderung über knapp 30.000 Euro
Ausgangspunkt war ein „Mega-Feuerwerk“ zum Jahreswechsel 2025/26. Rückstände hatten sich in große Glasflächen mehrerer Wohnungen eingebrannt. Ein Spezialist sollte retten, was zu retten war. Doch nach den Putzaktionen sahen die Scheiben noch schlimmer aus: Zahlreiche Kratzer kamen zum Vorschein.
Für den Lebensberater war der Schuldige zunächst klar: die Reinigungsfirma. Er zog vor das Zivilgericht und forderte 29.500 Euro Schadenersatz. Die Firma wehrte sich – und Gutachter Nummer eins kam zum Schluss, dass diese aufgrund ihrer verwendeten Geräte die Kratzer gar nicht verursacht haben konnte. Ein zweiter Sachverständiger bestätigte das Ergebnis.
Damit geriet die Version des Angeklagten ins Wanken, der schließlich einräumte, die Kratzer bei eigenen Reinigungsversuchen verursacht zu haben. Den Schaden wollte er der Firma unterschieben. „Heute hat er sich entschieden, Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen“, erklärte Verteidigerin Andrea Concin. Die Zivilklage wurde abgewiesen. Strafrichter Dietmar Nußbaumer wertete unter anderem Unbescholtenheit, Geständnis und den Umstand, dass der schwere Betrug beim Versuch blieb, als mildernd. Urteil: 600 Euro Geldstrafe, weitere 600 Euro bedingt. Seine Gewerbeberechtigung darf der Lebensberater behalten. Das Urteil ist rechtskräftig.
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