Nach monatelangem Tauziehen steht fest: Hündin Mausi muss nicht zu ihrem früheren Halter im Bezirk Braunau zurück. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich wies dessen Beschwerde gegen die Abnahme zurück. Die Fellnase bleibt am Tierschutzhof Pfotenhilfe. Eklig: Angeblich wurde auf die Vierbeinerin sogar uriniert...
Für Hündin Mausi gibt es nach neun Monaten Gewissheit: Sie darf am Tierschutzhof Pfotenhilfe in Lochen, nahe Salzburg, bleiben und muss nicht zu ihrem früheren Halter zurück. Die Hündin war im November 2025 aus einem stark verwahrlosten Umfeld im Bezirk Braunau geholt worden. Laut Pfotenhilfe war sie in einem zugemüllten Haus angebunden, stark verängstigt, übergewichtig, ungepflegt und gesundheitlich angeschlagen.
Der Halter wollte das Tier zurück und brachte Beschwerde ein. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich wies diese nun zurück. Nach Angaben der Pfotenhilfe läuft zudem ein Verfahren, um ein bestehendes Tierhaltungsverbot auf Hunde, Katzen und andere Heimtiere auszuweiten. Wie eklig es die Hündin hatte, schilderte Jürgen Stadler von der Pfotenhilfe: „Erschreckendstes Detail der Verhandlung war, dass der Halter nicht nur in einen Kübel neben dem Bett, sondern sogar auf die Hündin urinierte, weshalb diese bei der Abholung nach Menschenurin stank.“
Mausi habe sich am Tierschutzhof körperlich und im Umgang mit Menschen und Hunden deutlich erholen können, berichtet Stadler.
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