Attacke aus dem Nichts: Ein streng gläubiger Nordburgenländer (85) schlug mit den Fäusten und einer Stange brutal auf eine wehrlose Frau – 74 und seine Schwägerin – ein, die nur mit Glück überlebte. Der Mann wird in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht.
Der schmächtige Mann wird am Landesgericht Eisenstadt von einem Justizwachebeamten in den Schwurgerichtssaal geleitet. Auf Handschellen wird ausnahmsweise verzichtet.
Der Nordburgenländer ist unbescholten und lebt mit der Tochter des Opfers in seinem Haus. Die Nichte leidet unter paranoider Schizophrenie. Beide haben Erwachsenenvertreter. Im Innenhof steht eine Marienstatue. „Die hab‘ ich selbst gemacht.“ Verheiratet? Kinder? „Frei.“ Er bleibt vier Stunden lang wortkarg.
Brutale Schläge und wirre Worte
Am 26. Februar kam seine Schwägerin wie fast jeden Tag, um nach den beiden zu sehen. „Sie hat mir die Socken angezogen“, sagt der 84-Jährige, der die Frau nach draußen begleitete. Dort „hat mir Mutter Maria angeschafft, dass ich sie umbringen muss, weil sie alle Kinder vergiftet“. Der Mann streckte die Schwägerin mit schweren Fausthieben nieder. Und wieder diese Stimmen: „Sie ist noch nicht tot, du musst weitermachen!“ Also schrie er sie an, bevor er mindestens zwölfmal mit einer vierkantigen Stange aus Holz zuschlug: „Ich schneide dir den Schädel ab und hau ihn dir ins Gesicht.“
Nachbarn als Lebensretter
Die Nachbarn hörten leises Wimmern, das sie sich anfangs nicht erklären konnten. Die Polizei wurde gerufen. Zehn Minuten später fanden die Beamten das blutüberströmte Opfer im Innenhof. Daneben stand ihre Tochter. Der Täter hielt noch immer die Stange in der Hand. Nach der Erstversorgung wurde die 74-Jährige ins Spital geflogen, wo sie zwei Monate verbringen musste, eines davon auf der Intensivstation.
Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass er in absehbarer Zeit wieder so etwas macht. Deshalb ist die Unterbringung zu empfehlen.

Peter Hofmann, Sachverständiger
Bild: Martin Jöchl
Blind auf einem Auge
„Ohne das Handeln der Nachbarn wäre die Frau dort gestorben“, so Gerichtsmediziner Wolfgang Denk, der die Schwere der Verletzungen darlegt: unzählige Rissquetschwunden am Kopf und Körper, zahlreiche Knochenbrüche im Gesicht, an den Armen und Beinen. Auf dem rechten Auge ist sie seither blind und wird es bleiben.
„Er wusste zum Zeitpunkt der Tat nicht, was er tut“
Teilnahmslos nimmt der 84-Jährige diese Ausführungen zur Kenntnis. Es scheint ihn auch nicht zu interessieren, dass Opfer und Nichte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Also wird die Vorsitzende nicht aus deren Einvernahmen bei der Polizei zitieren. Gerichtspsychiater Peter Hofmann diagnostiziert „eine psychische Störung zum Tatzeitpunkt“. Ein Zustand, bei dem das Denken, Fühlen oder Verhalten eines Menschen stark verändert ist. „Er hat aufgrund der Demenz und der Psychosen nicht gewusst, was er tut.“
Geschworene sind sich einig
Die acht Geschworenen kommen einstimmig überein, dass ein Tötungsvorsatz vorlag. Und dass der Pensionist in einem forensisch-therapeutischen Zentrum unterzubringen ist. Rechtskräftig.
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