Russische und belarussische Athletinnen und Athleten sind in der FIS-Saison 2026/27 unter bestimmten Voraussetzungen startberechtigt. Das entschied das FIS-Council im Rahmen einer zweitägigen Sitzung in Thun.
Eine wesentliche Bedingung des Internationalen Skiverbandes ist das Unterzeichnen einer Neutralitätserklärung. Diese basiert auf einer Reihe von durch die FIS festgelegten Grundsätzen. „Die Einhaltung der Neutralitätsgrundsätze wird fortlaufend überwacht“, hieß es.
Sanktionen möglich
Demnach sind bei Verstößen Sanktionen möglich. Die mögliche Zulassung betrifft nur Einzelsportler, gilt nicht für Team-Konkurrenzen. Jedenfalls dürfen keine nationalen Symbole wie Flaggen, Hymnen oder Uniformen gezeigt werden. Selbstverständlich ist das Einhalten der Anti-Doping-Regularien erforderlich. Die Bestimmungen bedeuten eine Lockerung für die Aktiven der beiden Länder, die aufgrund eines seit Februar 2022 gegen die Ukraine geführten russischen Angriffskriegs weitgehend von der Sportbühne verbannt sind.
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