"Krone"-Ombudsfrau

Werbung an Volksschulen: Mitteilungsheft verboten

Ombudsfrau
17.11.2014 11:50
Mitteilungshefte sind sicher nicht dafür gedacht, Kinder mit Werbung zu umgarnen. Das fand auch der Verein für Konsumenteninformation VKI und klagte im Auftrag des Sozialministeriums ein Unternehmen, das ein Mitteilungsheft mit 19 Seiten Werbung herausgibt...

An rund 800 österreichischen Volksschulen wird das umstrittene "Werbe-Mitteilungsheft" jeweils zu Schulbeginn gratis zur Verteilung bereitgestellt. Es enthält eine Vielzahl teils auffällliger, ganzseitiger Inserate, die von Kindern kaum übersehen werden können.

Der VKI setzte sich für ein umfassendes Verbot dieser Werbeform ein und hat nun vom Handelsgericht Wien Recht bekommen. Jegliche Werbung in Mitteilungsheften, die an Volksschüler verteilt werden, sei untersagt. Und zwar unabhängig davon, wie viele Seiten tatsächlich Inserate enthalten. Im konkreten Fall waren es 19 Seiten Werbung - und 41 Seiten ohne Anzeigen.

"Die Kinder üben, umgarnt durch die Werbung, einen unzulässigen Verkaufsdruck auf ihre Eltern aus", so VKI-Juristin Ulrike Docekal. Man könne daher von einer agressiven Geschäftspraxis sprechen. Das durchschnittliche Volksschulkind könne das Mitteilungsheft nicht von vornherein als Werbung erkennen. Umso mehr, weil dieses direkt durch das Lehrpersonal verteilt wird.

Überhaupt wünscht sich der VKI eine Diskussion darüber, wie man das Überhandnehmen von Werbung an Schulen besser reglementieren könnte. Denn solche und ähnliche Werbeaktivitäten seien für die Schulen keine gutes Geschäft, auch wenn das manchmal behauptet wird. "Im Gegenteil. Die Schulen bekommen entweder gar nichts oder nur ein Butterbrot", so Docekal.

Das Urteilt ist nicht rechtskräftig und kann auf www.verbraucherrecht.at nachgelesen werden!

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