Zu viele Widersprüche

Schlaganfall in Zelle: Polizisten freigesprochen

Gericht
31.08.2026 14:44

Fakt ist, ein 54-Jähriger erlitt am 9. Mai 2024 einen Schlaganfall in einer Zelle des Polizeianhaltezentrums im 9. Bezirk. Drei Beamte, die zwei Tage im Wiener Landesgericht auf der Anklagebank saßen, sollen die Symptome einfach ignoriert haben. Ein vierter Polizist soll den medizinischen Notfall sogar fahrlässig verursacht haben. Vor dem Schöffensenat gibt es jetzt aber nicht rechtskräftige Freisprüche.

Die Vorwürfe gegen vier Wiener Polizisten wiegen schwer: Am 9. Mai 2024 sollen sie den medizinischen Notfall eines 54-jährigen Gefangenen einfach ignoriert haben. Während der Festnahme auf einer Demonstration soll sich einer der Beamten auf den Hals des Opfers gekniet haben, so einige Stunden später zumindest fahrlässig einen Schlaganfall ausgelöst haben. 

Symptome setzte hinter Gittern ein
Zwischen 18 Uhr und 20 Uhr soll der Gefangene in der Zelle im Polizeianhaltezentrum (PAZ) Rossauer Lände im 9. Bezirk dann erste Symptome bekommen haben – laut eigenen Angaben habe er den Sprechknopf betätigt und nach Rettungskräften gefragt. Die Staatsanwaltschaft wirft drei Beamten im PAZ vor, sie hätten die Anzeichen ignoriert und dadurch den Gefangenen vernachlässigt und gequält. Dem Polizeijuristen, der den Strafbefehl erließ, zusätzlich noch Amtsmissbrauch. 

Diverse Ursachen und viele Widersprüche
Nach einem umfangreichen Beweisverfahren ergingen am Ende vier nicht rechtskräftige Freisprüche. So konnte der Gerichtsmediziner nicht ausschließen, was den Schlaganfall genau verursacht hatte. Denn auch eine plötzliche Reißbewegung des Kopfes, die nicht durch einen Polizeibeamten verursacht wurde, hätte solch ein Trauma hervorrufen können. Es konnte außerdem nicht mehr lückenlos geklärt werden, wer wann wo im Einsatz war – besonders, wer das Opfer wann und in welchem Zustand gesehen hat.

Anwältin Astrid Wagner verteidigt den viertangeklagten Polizeijuristen.
Anwältin Astrid Wagner verteidigt den viertangeklagten Polizeijuristen.(Bild: Zwefo)

Und auch die Symptome des Patienten werden unterschiedlich geschildert: So waren auch zwei Rettungssanitäter, die der 54-Jährige letztlich zu Hilfe rufen musste, nicht sicher, ob der Mann nicht einfach schwer alkoholisiert war. Den herabhängenden Mundwinkel erkannten sie erst bei genauerer Betrachtung im Rettungsauto. Durch den Schlaganfall ist ebenfalls die Erinnerung des Mannes stark getrübt – die Angaben waren widersprüchlich.

In dem umfangreichen Verfahren konnte die Schuld der Angeklagten letztlich mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nicht festgestellt werden. Objektiv ist jedoch, dass der 54-Jährige unter schweren Dauerfolgen leidet und auch nach über zwei Jahren auf einen Gehstock angewiesen ist ...

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