Vier Beamte sitzen vor dem Schöffensenat in Wien. Sie sollen den medizinischen Notfall eines festgenommenen Mannes einfach ignoriert haben. Der hatte einen Schlaganfall, wurde einfach im Rollstuhl vor die Tür gesetzt. Die Polizisten beteuern, nichts bemerkt zu haben.
Gleich vier Polizeibeamte teilen sich im Wiener Landl die Anklagebank. Der Hauptvorwurf ist ungewöhnlich: Quälen oder Vernachlässigen eines Gefangenen. Denn am 9. Mai 2024 erlitt ein damals 54-Jähriger nach seiner Festnahme auf einer Demonstration einen Schlaganfall im Polizeianhaltezentrum (PAZ) Roßauer Lände im 9. Bezirk.
Schlaganfall bei Festnahme verursacht?
Es geht nun um fünf Stunden hinter Gittern, die es in dem Prozess aufzuarbeiten gilt. Der Staatsanwalt wirft nämlich dem erstangeklagten Beamten nicht nur vor, mit seiner Fixierungstechnik bei der Festnahme – und zwar mit dem Knie am Hals und Nacken – den Schlaganfall fahrlässig verursacht zu haben, sondern auch seinen drei Kollegen im PAZ den medizinischen Notfall ignoriert zu haben. „Es war offensichtlich für alle, dass der Mann hilfsbedürftig ist“, sagt der Ankläger.
Es ist tragisch, was dem Herren passiert ist, aber Fehler hat einer gemacht.
Verteidiger von drei Angeklagten
Der Verteidiger von drei der vier Polizisten hält dagegen: „Wann die Symptome eingetreten sind, weiß man nicht.“ Es gäbe zahlreiche Lücken im Akt. Man wisse beispielsweise nicht, wann wer wo im Einsatz war. Einer seiner Mandanten hätte den 54-Jährigen überhaupt nur bei der Aufnahme im Polizeianhaltezentrum gesehen: „Der Drittangeklagte hatte danach nichts mehr mit dem Häftling zu tun.“
Anwältin Astrid Wagner vertritt den letztangeklagten Polizeijuristen. Ihm wurde der 54-Jährige vor der Entlassung vorgeführt, er erließ den Strafbefehl. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft zusätzlich Amtsmissbrauch vor, denn er hätte erkennen müssen, dass der Mann nicht vernehmungsfähig ist. „Die Frage ist überhaupt, ob man als Laie einen Schlaganfall erkennen kann“, sagt Wagner.
Privatgutachten spricht von a-typischem Schlaganfall
In einem privat eingeholten neurologischen Gutachten ist die Rede von einem a-typischen Schlaganfall. Die Symptome würden dabei an eine leichte Alkoholisierung erinnern – die bei dem Ukrainer vorgelegen hatte. „Die haben ja auch alle überhaupt kein Motiv. Eine Anklage zu gründen auf der Aussage eines so hochproblematischen Zeugen ist gewagt“, kritisiert Astrid Wagner.
Im Rollstuhl vor die Tür gestellt
Doch die Aussage des Ukrainers ist wirklich erschreckend: Das Opfer spricht von Symptomen, die ungefähr um 19 Uhr eingesetzt hätten. Er hätte den Notknopf in der Zelle gedrückt, doch der Beamte habe die Rettung nicht rufen wollen. In einem Rollstuhl – denn gehen konnte der 54-Jährige nicht mehr – wäre er zum Polizeijuristen gebracht worden, wo er abermals um Hilfe gebeten hätte. Die Beamten hätten ihn aber einfach vor die Tür gerollt. Die Rettung rief er dann selbstständig. Er schließt sich dem Prozess mit insgesamt 80.000 Euro Schmerzensgeld an.
Das war eine höchst gefährliche Situation. Da kann alles passieren. Ich würde sogar sagen, dass das eine gewisse Notwehr war.
Polizeibeamter über Festnahme
Die angeklagten Polizisten bekennen sich einhellig nicht schuldig. Der Beamte, der das Opfer festgenommen hatte, beteuert, lediglich auf dessen Schulter gekniet zu sein. „Das war eine höchst gefährliche Situation. Da kann alles passieren. Ich würde sogar sagen, dass das eine gewisse Notwehr war“, erinnert er sich, dass der 54-Jährige ihn an der Jacke gepackt hatte.
Der Polizeijurist sagt: „Er hat nichts gesagt. Weder, dass er ein Glas Wasser will oder dass er Hilfe braucht.“ – „Ist ihnen nicht aufgefallen, dass der beeinträchtigt ist?“, fragt der Richter. „Nein.“ Die Schriftführerin sagt als Zeuge aber etwas anderes: „Er schaute aus wie ein Pflegefall im Rollstuhl.“ Für weitere Zeugen wird vertagt.
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