Prozess in Eisenstadt: Ein heute 16-Jähriger soll vor einem Jahr ein Mädchen (14) auf dem WC eines Friedhofs im Nordburgenland missbraucht haben. Sein Anwalt spricht von „einvernehmlichem Sex“.
Noch bevor der Prozess am Landesgericht Eisenstadt Fahrt aufgenommen hat, appelliert der Verteidiger des Angeklagten an die Schöffen: „Bitte lassen Sie Vorurteile gegen Migranten außen vor. Betrachten wir ihn als normalen Jugendlichen.“
Laut seinen Dokumenten ist der Syrer 16 Jahre jung. Er trägt einen akkurat getrimmten Vollbart. Gesetzlicher Vertreter ist das Magistrat Eisenstadt. Er versucht seit kurzem, den Schulabschluss in einem Kurs nachzumachen. Bei der Jugendgerichtshilfe hat der junge Mann kundgetan, bereits 40 bis 50 Sexualpartnerinnen gehabt zu haben, die er auf Partys oder in der Disco kennengelernt haben will.
Ich dachte, vielleicht hat sie eine Krankheit, die sie mir geben will.
Der Angeklagte vor dem Schöffensenat
„Sie war gleich einverstanden“
Vor rund einem Jahr soll er sich an einem damals erst 14-jährigen Mädchen vergangen haben, das er wenige Stunden davor kennengelernt hat. Auf einem Friedhofs-WC. Gegen ihren Willen. Sie hat ihn tags darauf wegen Vergewaltigung angezeigt. Der Anwalt sagt: „Es gab einvernehmlichen Geschlechtsverkehr.“ Sein Mandant nickt zustimmend. „Wir haben uns vorher richtig geküsst. Mich hat es überrascht, dass sie gleich einverstanden war. Ich dachte, vielleicht hat sie eine Krankheit, die sie mir geben will.“ Und überhaupt: „Es war alles okay. Sie hätte ja schreien können!“
Streicheleinheiten nicht erwidert
Nun zitiert die Vorsitzende aus dem Protokoll der mit der Jugendlichen durchgeführten Einvernahme: „Ich habe gesagt, dass ich keinen Freund habe und auch keinen Freund will! Trotzdem hat er mich an der Hand gepackt und dort hingebracht.“ Zwei Zeugen, die mitbekommen haben, wie die beiden Richtung WC gegangen sind, geben an: Der Körperkontakt zuvor auf einer Parkbank sei der Jugendlichen sichtlich unangenehm gewesen. Sie habe die Streicheleinheiten und Küsse keinesfalls erwidert.
Kinderpsychologin erstellt ein Gutachten
Die Hauptverhandlung wird vertagt. Weitere Zeugen sollen Gehör finden. Eine Kinderpsychologin wird ein Gutachten zur Aussagefähigkeit und Aussagetüchtigkeit des mutmaßlichen Opfers vorlegen.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
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