Ein neues Weingesetz ist in Vorbereitung. Dringenden Aufholbedarf sieht der Bundesrechnungshof in seinem aktuellen Bericht, weil Verordnungen in Österreich nicht mehr den EU-Richtlinien entsprechen.
Auf Hochtouren läuft die wegen der Sommerhitze und Trockenheit früher gestartete Hauptlese im Burgenland. Die Winzer haben alle Hände voll zu tun. Zeitgleich ist das Weinrecht im Fokus des Rechnungshofes in Wien. Die Bundesbehörde sieht dringenden Reformbedarf.
Noch ist viel zu verbessern
Die Kontrollstruktur, um ein hohes Maß an Klasse in der Erzeugung garantieren zu können, sei „veraltet und ineffizient“, lautet das Fazit im seit Freitag vorliegenden Bericht „Staatliche Qualitätssicherung bei Wein“. Österreich passe sich nur mangelhaft an die EU-Regelungen an, heißt es. „35 Verordnungen auf nationaler Ebene sind teils nicht mehr aktuell und mitunter nicht auf das geltende Unionsrecht abgestimmt“, so die Erklärung. „Zersplitterte Kompetenzen“ werden im Landwirtschaftsministerium bemängelt.
Burgenland einen Schritt voraus
Vom Rechnungshof kritisch angemerkt wird weiters der Umstand, dass „freiwillig auf Initiative der Erzeuger errichtete Vereinigungen fehlen“. Diese Aktionsgruppen sollen etwa gewährleisten, dass ihre Produktspezifikationen eingehalten werden. Das Burgenland ist in diesem Punkt anderen einen Schritt voraus.
„Die Rechnungshofkritik ist berechtigt, die Problematik uns schon lange bewusst. Daher haben wir bereits vor drei Monaten eine Erzeugervereinigung Burgenland gegründet. Bis Ende des Jahres und damit vor Finalisierung des neuen Weingesetzes sind wir damit EU-rechtskonform aufgestellt“, erklärt Wein-Burgenland-Obmann Herbert Oschep.
Starke Marke als wichtiges Zeichen
„Wir befinden uns mitten in einer Zeitenwende. Jetzt müssen die richtigen Entscheidungen getroffen werden, um zukunftsfitte, rechtliche Rahmenbedingungen für die Weinwirtschaft zu schaffen“, ergänzt Weinbaupräsident Andreas Liegenfeld. Wie Oschep betont, zähle in erster Linie die „Marke Burgenland“: „Diese Verpflichtung gilt von Neusiedl am See bis Eisenberg. Das ist unsere Stärke, darauf bauen wir weiterhin auf.“
Das Landwirtschaftsministerium hat ab 2002 einen starken Fokus auf die Herkunft von Weinen gelegt. Eigens eingerichtete Weinkomitees konnten für bestimmte, enger eingegrenzte Gebiete spezifische Weinproduktionsbestimmungen definieren und die Erzeuger vermarkteten unter diesen Bestimmungen sogenannte DAC-Weine.
Das Kontrollsystem passte das Landwirtschaftsministerium jedoch nicht ausreichend an, sodass die spezifische regionale Herkunft der Weine nur in Einzelfällen und mit großem Aufwand von der Bundeskellereiinspektion geprüft wurde, wie der Rechnungshof im aktuellen Bericht klarlegt.
Wie wichtig Wein in Österreich ist, zeigen allein schon die Erträge. Im Schnitt ernteten die rot-weiß-roten Betriebe fast 230 Millionen Liter Wein pro Jahr zwischen 2021 und 2024. Oschep: „In der österreichischen Weinwirtschaft wird Zusammenarbeit großgeschrieben, über Parteigrenzen hinweg. Mit Johannes Schmuckenschlager haben wir einen Präsidenten mit Weitblick.“
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