Knalleffekt um einen Windpark, der durch ein Kaiseradlerpaar nun abgeblasen worden ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine der fünf geplanten Anlagen zu nahe zur Vogelbehausung wäre und dadurch die streng geschützten Tiere in Gefahr gewesen wären. Auch eine Umplanung wurde als nicht zulässig bewertet.
In der zunehmend strittigen Frage der Genehmigung von Windparks und deren Standort hat nun das BVwg (Bundesverwaltungsgericht) ein Machtwort gesprochen: Der Windpark in Wullersdorf darf nicht gebaut werden, da sonst das dortige Kaiseradler-Paar gefährdet wäre.
„Nach der Genehmigung im Februar 2025 wurde im Projektgebiet der Horst eines Kaiseradlerpaares entdeckt, der sich nur 70 Meter von einer der fünf geplanten Windkraftanlagen entfernt befunden hätte“, hielt das BVwG fest.
Ein zu knapper Abstand verhindert alle fünf Windkraftanlagen
Die Anlagen hätten eine Gesamtleistung von 34 Megawatt gebracht – das ist knapp unter der 30 MW-Grenze: Deswegen ist ein Schwellenwert für UVP-Verfahren nur knapp überschritten worden, man führte ein vereinfachtes Verfahren durch. SPringender Punkt: Eine Projektänderung oder Teilgenehmigung der übrigen vier Anlagen ist rechtlich deswegen nicht zulässig, weil dadurch der UVP-Schwellenwert unterschritten und damit die Behörde und in weiterer Folge auch das BVwG unzuständig gewesen wären.
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