In Radarfalle getappt

Wiener Polizisten rasten mit beschlagnahmtem Auto

Wien
23.08.2026 18:55

Ein 32-Jähriger bekam unangenehme Post: Beamte machten anscheinend eine Spritztour mit seinem Audi – und waren viel zu schnell unterwegs. Die Strafe bekam aber der Besitzer ...

Es passt doch irgendwas nicht zusammen! Aber von Anfang an: Am 29. Mai führten Polizeibeamte in Wien-Favoriten eine Hausdurchsuchung durch. Der 32-Jährige stand unter Verdacht, etwas mit Drogen zu tun zu haben. Die WEGA brach die Wohnungstüre auf, Kollegen machten sich derweil am Audi des Türken zu schaffen. Die Beamten waren erfolgreich, konnten ein paar Gramm Suchtgift bei dem Beschuldigten zu Hause sicherstellen.

Audi sichergestellt und mitgenommen
Für den 32-Jährigen klickten die Handschellen. Und auch sein Audi wurde von Polizeibeamten sichergestellt. Die Amtshandlung – die man wohl für die Wiener Polizei als Routine bezeichnen kann – endete um 1 Uhr in der Nacht. Ungefähr zwei Wochen später, Anfang Juni: Der Mandant von Anwalt Nikolaus Rast wurde längst aus dem Arrest entlassen, aber freilich angezeigt – wegen Drogendelikten.

Anwalt Nikolaus Rast vertritt den 32-Jährigen.
Anwalt Nikolaus Rast vertritt den 32-Jährigen.(Bild: Klemens Groh)

Womit der Türke aber nicht rechnete: Es flatterte ihm eine Anonymverfügung über 70 Euro ins Haus. So weit, so gewöhnlich. Aber in dem Zeitraum, in dem sein Audi durch die Section Control auf der Ostautobahn A4 raste, saß er gerade in Handschellen im Arrestantenwagen – und sicher nicht hinterm Lenkrad.

Polizeibeamte tappten wohl in eigene Radarfalle
Eine Stunde später dürften Beamte ihm mit dem beschlagnahmten Audi eine Radarstrafe eingebrockt haben. „Wenn die Polizei schon mit dem Auto meines Klienten in eine Radarfalle tappt, wäre es nett, ihm das Beweisfoto fürs Familienalbum zur Verfügung zu stellen“, kommentiert Anwalt Nikolaus Rast. Zwar habe man die Strafe jetzt einmal beglichen, einen Einspruch lässt sich Rast aber noch offen.

Vonseiten der Polizei Wien will man aus Datenschutzgründen nichts dazu sagen. Ebenfalls ein großes Fragezeichen: Zwischen der Amtshandlung und der Raserei verging fast eine ganze Stunde ...

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