Neues Ungemach?

Grasser droht in Causa Buwog weiterer Prozess

Gericht
02.09.2025 11:51

Dem ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser, der seit Juni in Innsbruck eine Haftstrafe absitzt, droht neues Ungemach von der Justiz. Die WKStA hat am Dienstag ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung eingeleitet. 

Es geht konkret um die Frage, ob Grasser und weitere Personen die Provisionen in der Causa Buwog/Terminal Tower in Höhe von 9,8 Millionen Euro ordnungsgemäß versteuert haben.

Der Oberste Gerichtshof stellte die Zahlungen der Provisionen rechtskräftig fest. Daher „ist es auch gesetzlich vorgeschrieben, ein Ermittlungsverfahren zur Frage der korrekten Versteuerung dieser Zahlungen zu führen“, teilte die WKStA weiters mit.

Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren möglich
Werden mehr als 150.000 Euro hinterzogen, werden die Ermittlungen nicht mehr durch die Finanzbehörden, sondern durch die Staatsanwaltschaft geführt. Den Beschuldigten drohen bei einer Verurteilung Strafen in Höhe des zweifachen Verkürzungsbetrages – sowie Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren.

Die WKStA hat gegen Karl-Heinz Grasser ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der ...
Die WKStA hat gegen Karl-Heinz Grasser ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung eingeleitet.(Bild: Urbantschitsch Mario)

Grassers Fußfessel-Plan wackelt
Eine Verurteilung zu einer weiteren Freiheitsstrafe könnte Grassers Plan durchkreuzen, die Haft weitgehend mit einer elektronischen Fußfessel „abzudienen“. Denn seit 1. September kann bei einer Reststrafe von maximal zwei Jahren unter gewissen Voraussetzungen die Fußfessel beantragt werden. Zwar fasste Grasser vier Jahre Haft aus, allerdings kann die Justizanstalt bereits bei Haftantritt festlegen, dass ein Häftling nur eine Halb- oder Zweidrittel-Strafe absitzen muss.

Wie Grassers Anwalt Manfred Ainedter bestätigte, wird Grasser die Fußfessel beantragen. Grasser kann dann die Haft im elektronisch überwachten Hausarrest verbringen – sofern die restliche Haftzeit nicht länger als zwei Jahre dauert.

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