Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat ein gegen Thomas Schmid gerichtetes Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauchs eingestellt. Aus Sicht der Strafverfolgungsbehörde erfülle das Schmid unterstellte Verhalten keinen Tatbestand.
Behördensprecher Martin Ortner erklärte am Dienstag, dass deshalb gesetzliche Grundlage für eine weitere Sachverhaltsaufklärung fehle. Den Ermittlungen lag ausschließlich eine im vergangenen April eingegangene anonyme Anzeige im Zusammenhang mit dem Finanzamt Freistadt zugrunde.
In der Anzeige wurde behauptet, Schmid habe als damaliger Generalsekretär im Finanzministerium für die ÖVP interveniert und in einem angeblichen Telefonat mit einem Sektionschef verlangt, einen siegreichen Postenwerber zur Zurückziehung seiner Bewerbung aufzufordern.
WKStA-Sprecher: Weitere Ermittlungsschritte unzulässig
„Selbst wenn es dieses Gespräch gegeben haben sollte, wäre es strafrechtlich irrelevant. Amtsmissbrauch setzt zwingend hoheitliches Handeln voraus, während eine solche Aufforderung keinerlei hoheitliche Befugnis berührt“, stellte der WKStA-Sprecher klar.
Weil kein Straftatbestand vorliege, „wären Ermittlungsschritte, ob es dieses Telefonat tatsächlich überhaupt gab, in diesem Verfahren rechtlich unzulässig“, stellte Ortner klar. Die Ermittlungen seien daher nach vorangegangener Genehmigung durch das Justizministerium und die Oberstaatsanwaltschaft Wien eingestellt worden.
Schmid ist Kronzeuge der WKStA
Thomas Schmid hat im Frühjahr 2024 von der Justiz Kronzeugen-Status zugestanden bekommen. Er kooperiert mit der WKStA und spielt in zahlreichen Ermittlungsverfahren eine entscheidende Rolle, darunter in der sogenannten Inseraten-Affäre, in der neben Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz auch die ÖVP als Beschuldigte geführt wird. Die Kurz-Verteidigung versucht immer wieder, an der Glaubwürdigkeit des Kronzeugen zu kratzen.
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