Aufgaben neu gefasst

Papst legt für Vatikan neues Grundgesetz fest

Ausland
31.07.2026 13:51
Porträt von krone.at
Von krone.at

Papst Leo XIV. hat ein neues Grundgesetz für den Vatikanstaat erlassen. Es regelt die Rechte und Zuständigkeiten der Institutionen im kleinsten Staat der Welt. Das neue „Grundgesetz für den Staat der Vatikanstadt“ wurde am Freitag vom vatikanischen Presseamt veröffentlicht.

Der Text umfasst 25 Artikel. Neu gefasst und präzisiert werden darin vor allem die Aufgaben und Befugnisse des Regierungspräsidenten. Dieses Amt hat derzeit die italienische Ordensfrau Raffaela Petrini inne. Sie leitet seit März 2025 das Governatorat des Vatikanstaats.

Unabhängigkeit der Gerichte betont
Ferner betont das neue Grundgesetz die Unabhängigkeit der Gerichte des Vatikanstaats. Diese verhandelten in den vergangenen Jahren mehrere umfangreiche Strafsachen. Darin ging es unter anderem um Betrug und Unterschlagung in Millionenhöhe.

Papst ist Staatschef
Zuletzt hatte Papst Franziskus am 13. Mai 2023 ein neues Grundgesetz für den Vatikan erlassen. Papst Leo XIV. hatte es am 19. November 2025 leicht verändert. Der Vatikanstaat ist eine absolute Wahlmonarchie. Der Papst ist zugleich Staatschef, oberster Gesetzgeber und oberster Richter.

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