Einen Betreuungsplatz für die eigenen Kinder zu finden, der auch zum eigenen Berufsalltag passt, ist gerade in ländlichen Regionen eine große Herausforderung. Nun gibt es einen ersten Erfolg.
Die Kritik am Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz ist groß. Zumindest in Elternkreisen, denn auch die erst vor einigen Wochen beschlossene Novelle bringt viele Mütter und Väter weiter in die Bredouille. Wie berichtet, geht es vor allem um die Wahlfreiheit bei Kitas und Kindergärten.
Eltern wünschen sich mehr Rücksichtnahme
Aktuell erlaubt das Gesetz weiterhin nur einen Besuch einer Einrichtung in einer anderen Gemeinde als der Wohnsitzgemeinde, wenn etwa die Öffnungszeiten nicht zur Arbeitsrealität der Eltern passen, oder kein Platz mehr frei ist. Viele Eltern wünschen sich mehr Rücksichtnahme auf pädagogische Konzepte, Mehrsprachigkeit oder besondere Bedürfnisse von Kleinkindern.
Möglichkeit bei freiem Platz
Nun gehen beide Diskussionspartner einen Schritt aufeinander zu: „Nach unserer Petition, den Stellungnahmen, Gesprächen und der Protestaktion wurde nun ein offizielles Informationsschreiben an alle Kärntner Gemeinden ausgesendet. Darin wird klargestellt, dass ein Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung auch außerhalb der Hauptwohnsitzgemeinde möglich ist, wenn in der gewünschten Einrichtung ein freier Platz vorhanden ist“, betonen Ricarda Motschilnig und Belinda Ratz von der Initiative „Eltern stehen auf“. Darauf können sich Eltern in Zukunft beziehen.
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