Ein äußerst geschäftstüchtiges Mama-Sohn-Duo ging den Ermittlern im Bezirk Eferding in OÖ ins Netz. Der 20-Jährige und seine 49-jährige Mutter hatten seit 2024 Fußballfans und andere Abnehmer mit Drogen versorgt. Die beiden wurden mittlerweile auch schon verurteilt.
Nach umfassenden Ermittlungen des Landeskriminalamtes Oberösterreich konnte dem 20-Jährigen sowie dessen 49-jähriger Mutter ein seit dem Jahr 2024 andauernder, gewinnbringender und gewerbsmäßiger Suchtgifthandel nachgewiesen werden. Der Sohn nutzte dabei seine aktive Zugehörigkeit zur Fanszene eines Fußballvereins, um Suchtmittel – vorwiegend Cannabiskraut – im Zuge von Fußballspielen an Gleichgesinnte weiterzuverkaufen. Weitere Übergabeorte waren öffentliche Plätze im Raum Eferding sowie an der Wohnadresse der Beschuldigten.
Fund bei Hausdurchsuchung
Im Zuge einer Hausdurchsuchung Anfang Februar 2026 an der Wohnadresse der beiden Beschuldigten konnten verschiedene Suchtmittel sichergestellt werden. Dabei handelte es sich unter anderem um 300 Gramm Cannabiskraut, nicht unerhebliche Mengen Kokain, Crystal Meth sowie Ecstasy. Kurios: Mutter und Sohn über ihre Verkäufe detaillierte schriftliche Aufzeichnungen. Anhand dieser Unterlagen konnte allein für den Zeitraum Jänner 2026 ein Umsatz im mittleren vierstelligen Eurobereich nachgewiesen werden.
Selbst angebaut
Ein Teil des veräußerten Cannabiskrauts wurde von den Beschuldigten zudem selbst produziert. Im Rahmen von zwei Anbauzyklen sollen sie an ihrer Wohnadresse Cannabispflanzen bis zur Erntereife aufgezüchtet haben. Daraus dürften insgesamt rund 1,2 Kilogramm verkaufsfertiges Marihuana gewonnen worden sein.
Der 20-Jährige wurde schließlich festgenommen, seine Mutter auf freiem Fuß angezeigt. Mittlerweile wurden die beiden, die teilweise geständig waren, auch schon verurteilt. Der 20-Jährige fasste eine teilbedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten aus. Der unbedingte Strafteil von einem Monat gilt durch die bereits verbüßte Untersuchungshaft als abgegolten. Seine Mutter erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten.
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