Der Prozess gegen einen Allgemeinmediziner wegen grob fahrlässiger Tötung im Landesgericht Wels ist am Donnerstag vertagt worden. Der Arzt soll einer 44-jährigen Krebspatientin mehrere nicht evidenzbasierte Wirkstoffe empfohlen sowie zwei Medikamente im Off-Label-Use verschrieben haben, was laut Staatsanwaltschaft zu einem Multiorganversagen führte. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig.
Dem Arzt wird vorgeworfen, der Frau zusätzliche Wirkstoffe und Medikamente verschrieben zu haben, ohne sie darüber aufzuklären und ohne den behandelnden Onkologen einzubinden. Die Patientin war bereits in einer Chemotherapie und hatte deutlich erhöhte Leberwerte. Sie starb wenig später, im September 2025. „Mein Mandant hat der Familie vor dem Prozess sein Beileid ausgedrückt“, sagte Anwalt Stefan Holter zu Beginn, meinte, dass die Verstorbene volles Vertrauen zu seinem Mandanten gehabt und sicher nicht gewollt habe, dass er nun vor Gericht steht.
Schlussfolgerung des Gutachtens infrage gestellt
Der angeklagte Arzt stellte im Prozess die Schlussfolgerungen des ihn belastenden Gutachtens infrage und hielt diesem von ihm recherchierte Studien und Forschungsergebnisse entgegen. „Es geht hier darum, ob ich die Frau umgebracht habe, meine ganze Existenz steht auf dem Spiel“, sagte er. Er führte ins Treffen, dass die Patientin über starke Bauchbeschwerden geklagt hatte und schließlich aufgrund eines Darminfarkts operiert worden war. Nach Auffassung der Verteidigung sei dies der Grund für den Tod der Patientin gewesen, habe aber nichts mit der Behandlung durch den 63-Jährigen zu tun.
Erinnerungslücken
In Widersprüchlichkeiten verwickelte sich der Arzt bei der Frage des Richters, ob er der Patientin gesagt hätte „sie soll ihre behandelnden Onkologen über seine neue Zusatzbehandlung informieren“. Dies konnte er nicht eindeutig bestätigen, er könne sich im Detail nicht genau erinnern, aber sagte sicher zu ihr: „Zeigen Sie das her.“ Laut der ersten Einvernahme ließ er ihr dies offen, ob sie das tun möchte. Der Angeklagte betonte, dass er der Patientin von einem Abbruch der Chemotherapie jedenfalls abgeraten habe, seine Behandlung nur als Zusatz sehe, damit die Chemo wieder wirkt.
Zusatzbehandlung, um mehr als Mensch gesehen zu werden
Freunde und Familie der Frau berichteten als Zeugen über ihre Eindrücke. Die Patientin hatte zuletzt den sechsten Zyklus ihrer Chemotherapie durchgemacht. Sie habe danach gar nicht gesund ausgesehen, berichtete die Zeugin, die mit ihr in einem Spa war. Dabei habe ihr die Patientin von dem „neuen Arzt und dessen Behandlung erzählt“. Sie habe sich eine Zusatzbehandlung gewünscht, wo sie mehr als Mensch gesehen wurde. Die Zeugin sei von Anfang an skeptisch gewesen, zumal der Arzt laut einem Gespräch gesagt haben soll: „Es wird teuer. Aber ich helfe Ihnen, Sie werden nicht sterben.“
Neue Studien kurzfristig eingebracht
Der Angeklagte bestritt nicht, ihr eine Dosis eines bestimmten Antibiotikums und eines Schmerzmittels vor der Chemotherapie verschrieben zu haben, um eine Resistenz gegen die Behandlung zu lindern. Von ihm beim Prozess kurzfristig eingebrachte Studien sollten aber untermauern, dass dies nicht zu den Schäden geführt habe, wie sie die Anklage ihm vorwirft. In einem fast 90 Minuten langen Vortrag schoss sich der Arzt auf das Gutachten ein, versuchte dessen Schlussfolgerungen zu widerlegen.
Prozess auf unbestimmten Termin vertagt
Das Gericht vertagte den Prozess daraufhin auf unbestimmte Zeit, da ein weiteres Gutachten eingeholt sowie das aktuelle Gutachten nachgeschärft werden soll und neue Zeugen beantragt wurden. Termin wurde noch keiner festgelegt. Im Fall einer Verurteilung drohen dem 63-Jährigen bis zu drei Jahre Haft.
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