Familie empört

Nach Besuch im Zirkus wartete Besitzstörungsklage

Ein Familienausflug zu einer Zirkus-Vorstellung in Eisenstadt hat Monate später für die Betroffenen ein unschönes Nachspiel. Weil sie wie viele andere auf einer Wiese geparkt hatten, droht ihnen nun eine Besitzstörungsklage.

Der Zirkus ist in der Stadt! Diese Gelegenheit wollte eine Familie Ende April nutzen, um einen gemeinsamen Ausflug mit der kleinen Enkeltochter und der Oma zu machen. Die Vorfreude auf die Zirkustiere, die Akrobaten und Clowns war schon groß. Die Anreise mit den zwei Autos war problemlos. Geparkt wurde auf der Wiese, auf der auch das große Zelt sowie die Lkw und Wohnwägen des Zirkus standen. Viele andere Besucher hatten sich dort schon zuvor eingeparkt. Bei der gelungenen Vorstellung fühlte man sich gut unterhalten und fuhr anschließend wieder nach Hause.

Anwaltsschreiben
Was die Familie zu dem Zeitpunkt nicht ahnte, war die böse Überraschung, die noch auf sie warten sollte. Denn jetzt flatterte ein Anwaltsschreiben aus Wien ins Haus, in dem sie darauf hingewiesen wurden, dass sie im April „unerlaubt auf längere Zeit“ auf der privaten Wiese des Mandanten geparkt hätten, wodurch der „ruhige Besitz meiner Mandantschaft eigenmächtig und rechtswidrig gestört wurde.“ Der Pkw-Zulassungsinhaber wurde daraufhin vor die Wahl gestellt: Entweder eine Besitzstörungsklage oder er stimmt einer Unterlassungserklärung zu, indem er die bisher entstandenen Kosten für Beweiserhebung, Bearbeitung usw. bezahlt – in Summe 337,92 Euro.

Betroffene sollen zahlen, um eine Klage zu vermeiden.
Betroffene sollen zahlen, um eine Klage zu vermeiden.(Bild: zVg)

„Absolute Frechheit“
Die betroffene Familie fiel angesichts dieses Schreibens aus allen Wolken. Vor allem, weil sie nicht der Meinung ist, etwas falsch gemacht zu haben. „Ich finde das eine absolute Frechheit. Es war nichts ausgeschildert, dass man dort nicht stehen darf. Außerdem sind bei der Ankunft auch schon andere Autos dort gestanden“, sagt der Vater. Auch sei man von den Zirkusleuten nicht darauf hingewiesen worden, dass dort nicht geparkt werden darf.

Auch andere betroffen?
Die Familie dürfte eine von vielen Betroffenen sein. Laut ihren Angaben parkten an dem Tag rund 30 Autos dort. Der Zirkus war rund zwei Wochen lang in Eisenstadt zu Gast.

Anwalt eingeschaltet
Die Familie hat in der Sache mittlerweile einen Rechtsanwalt eingeschaltet, um die Zahlung zu beeinspruchen. Laut Auskunft des Juristen würden die Voraussetzungen für eine Besitzstörung nicht vorliegen. Einerseits sei die Halteranfrage offenbar zu spät an die zuständige Behörde gestellt worden, andererseits sei auch kein „ruhiger Besitz“ gegeben, da genutztes Grundstück an den Zirkus vermietet war. „Wir werden sicher nicht zahlen“, wird betont. 

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