Informationsfreiheit

VfGH: Hypo hat Auskunft zu Unrecht verweigert

Vorarlberg
14.07.2026 14:55
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einem ORF-Journalisten, dem die Hypo Vorarlberg Informationen verweigert hatte, recht gegeben. Die Bank sei nicht von der Informationspflicht ausgenommen, so das Höchstgericht.

In Vorarlberg scheint man es mit der Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) nicht allzu genau zu nehmen. Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bereits die Landesregierung für deren unwürdigen Eiertanz rund um die Herausgabe von potenziell belastenden E-Mails im Zuge der Wirtschaftsbundaffäre gerügt hatte, ist das Höchstgericht nun zur Einschätzung gekommen, dass auch die landeseigene Hypo Vorarlberg Bank das Recht auf Informationszugang verletzt hat.

Gutachten zu den Geschäften der Hypo mit Signa
Darum geht es: Vor etlichen Monaten hatte ein Redakteur des ORF Vorarlberg die Hypo darum ersucht, ein Gutachten zu den Geschäften der Bank mit der Signa-Gruppe, also dem mittlerweile kollabierten Luftschlossimperium des Immobilienzockers René Benko, herauszurücken. Die Bank hat dies aber mit der Begründung abgelehnt, dass sie als börsennotierte Gesellschaft vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen sei. Was insofern kurios ist, als dass die Hypo Vorarlberg gar nicht an der Börse notiert ist. Allerdings, so die durchaus kreative Argumentation des Geldinstituts, sei man durch die Tatsache, dass man Anleihen emittiere, einem börsennotierten Unternehmen gleichzusetzen. Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg folgte nach Einspruch des ORF dieser Sicht und entschied entsprechend. Was wiederum der ORF nicht akzeptieren wollte und den Fall zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) trug. 

Landesverwaltungsgericht muss nun neu entscheiden
Ein lohnender Zug, denn das Höchstgericht konnte der Logik des Landesverwaltungsgerichts nur wenig abgewinnen: Dieses habe den Begriff „börsennotierte Gesellschaften“ zu weit ausgelegt und damit das verfassungsgesetzliche Recht des Journalisten auf Zugang zu Informationen verletzt, so das eindeutige Urteil. Börsennotierte Gesellschaften seien nur solche, deren Aktien an einer Börse zum Handel zugelassen sind. Der Beschluss des Landesverwaltungsgerichts wurde daher aufgehoben, das Gericht muss jetzt neuerlich über den Antrag entscheiden.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

21° / 29°
Symbol einzelne Regenschauer
21° / 32°
Symbol stark bewölkt
21° / 31°
Symbol bedeckt
21° / 32°
Symbol einzelne Regenschauer
Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung