General Lecouffe leitet Strafverfahren wegen „Pädophilie, Cyperpornografie und exhibitionistischen Handlungen“ ein, wie in einem E-Mail unter dem Betreff: „Informationen zu Ihrer Person“ zu lesen ist. Der Absender will einfach Geld. Direkten Kontakt zu ihrem Opfer hatten zwei Betrügerinnen in Wolfsberg.
„Guten Tag, anbei erhalten Sie Informationen, die Sie betreffen.“ Und „Zu Ihrer Aufmerksamkeit“ sind seltsame Einstiege in einen Brief, in ein amtliches Schreiben. Aber so kam ein E-Mail in der Redaktion der „Kärntner Krone“ an.
„Auf Anordnung von General Jean-Philippe LECOUFFE, Brigadekommandant bei Europol, Brigade zum Schutz Minderjähriger (BPM), teilen wir Ihnen mit, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen folgender Straftaten eingeleitet wurde: Kinderpornografie, Pädophilie, Cyberpornografie und exhibitionistische Handlungen.“ Harte Vorwürfe! Doch es soll zahlreiche Beweismittel geben.
Wer antwortet, zahlt „Buß- oder Schweigegeld“
Binnen 48 Stunden könne man eine Stellungnahme dazu abgeben – per E-Mail. Nur wenn keine Antwort kommen sollte, werde der Fall einem Gericht in der Region des Adressaten übermittelt, damit ein Haftbefehl erlassen werden könne. Festnahme, Eintragung in ein Register für Sexualstraftäter, Weiterleitung des Namens und der Taten an Medien: Die Liste der Drohungen ist lang.
Wer antwortet, wird weiter eingeschüchtert – und zahlt womöglich „Schweigegeld“ oder „Bußgeld“ für nie begangene Taten.
Aufmerksam lesen – und im Zweifel rasch löschen
Also: Löschen! Nicht antworten! Seien Sie immer vorsichtig und überlegen Sie, ob eine Anrede in einem Brief und ob der Text glaubwürdig erscheint. Allein ein klingender Name und ein hochrangiger Titel bedeuten nicht, dass das Schreiben seriös ist. Meistens erscheinen auch Homepage- oder Mail-Adressen eigenartig.
Auf einem Parkplatz eines Einkaufsmarktes im Stadtgebiet von Wolfsberg wurde Montagfrüh eine 89-jährige Frau aus Vorarlberg von zwei Trickdiebinnen angesprochen: Die Frauen fragten nach einer Busverbindung.
Während eine der Frauen ihr Mobiltelefon hervorholte, um den Standort zu zeigen, nutzte die zweite Täterin die Ablenkung und entwendete unbemerkt die Brieftasche aus der Handtasche der 89-Jährigen.
Kurze Zeit später bemerkte das Opfer den Diebstahl, durch den ihr ein Schaden im niedrigen vierstelligen Eurobereich entstanden ist.
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