Da wurden dieser Tage in Wien zwei syrische Exilanten, vormals Geheimdienstler des indessen gestürzten Assad-Regimes, wegen der Folterung von damaligen Regimegegnern zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Und zwar nach dem sogenannten „Weltrechtsprinzip“, wonach schwere Verbrechen, gleich wo sie begangen wurden, auch in anderen Staaten, in diesem Falle eben in Österreich, judiziert werden können.
EINERSEITS ist es ja richtig, dass Schwerverbrecher, nur weil ihnen die Flucht in ein anderes Land gelingt, nicht ungestraft davonkommen sollen.
ANDERERSEITS wirft gerade der gegenständliche Fall einige Fragen auf: Da heißt es, dass der verurteilte Geheimdienst-General auf Betreiben des israelischen Geheimdienstes Mossad zuerst nach Frankreich und von dort – hat es ihm da nicht gut gefallen? – weiter nach Österreich gebracht wurde. Bestimmt also schon der Mossad, wer hierzulande Asyl bekommt?
Und dann ist da noch dieses „Weltrechtsprinzip“. Warum wurden die beiden mutmaßlichen Folterknechte nicht nach Syrien ausgeliefert, um dort vor Gericht gestellt zu werden? Indessen sind ja die Gegner des Assad-Regimes an der Macht, und es bestünde keine Gefahr, dass die beiden Verbrecher dort als Helden gefeiert würden.
Stattdessen fand der Prozess bei uns auf Kosten der Steuerzahler statt, die dann auch noch weitere Jahre für den Sanatoriumsaufenthalt der Folterknechte in einem unserer Gefängnisse bezahlen dürfen.
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